Ihre Fragen wurden von "Wolfgang" schon ziemlich vollständig beantwortet. Eine Bemerkung möchten wir ergänzend hinzufügen. Da wir die Gründe für Ihre "Auszeit" bzw. "Kündigung" nicht kennen, könnte insbesondere bei der "Kündigungsalternative" eine Zeit folgen, in der Sie keinerlei Entgeltersatzleistung erhalten. Wovon wollen Sie bis zu einem eventuellen Rentenanspruch Ihren Lebensunterhalt bestreiten? Da wäre es durchaus sinnvoll mit Ihrem Arbeitgeber zu sprechen, ob eventuell die Altersteilzeit durch Änderung des Altersteilzeitvertrages so verkürzt werden könnte, dass Sie einerseits bereits zum 01.07.2010 in die Freistellungsphase gehen könnten, anderseits die Freistellungsphase immer noch bis zum frühestmöglichen Rentenbeginn heranreicht. Neben dem Gespräch mit dem Arbeitgeber sollten Sie unbedingt sich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle beraten lassen, um zu verhindern, dass eventuell die Voraussetzungen für eine vorgezogene Altersrente nicht mehr erfüllt werden. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.