Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Auszeit während der Altersteilzeit bzw. Arbeitsverhältniskündigung während der Altersteilzeit

von fagra127.04.2010 | 15:19
1296 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Guten Tag geehrte Damen und Herren, ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt und befinde mich in Altersteilzeit. Die aktive Phase endet im August 2011. Aus wichtigen persönlichen Gründen möchte ich 3 Monate sg. Auszeit nehmen und dann wieder die 3 Monate am Ende der aktiven Phase nachholen. Meine Frage; ist das unter juristischen Aspekt möglich? Und zweite Frage; währe es möglich zum 01.07.2010 mein Arbietsverhältnis zu kündigen? Wenn ja, mit welchen Konseqwenzen? Wenn nicht, wann am frühesten? Falls Sie die Frage nicht beantworten können, wo würde ich plausible Antwort erhalten können? Danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Grazyna Faßbender

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ihre Fragen wurden von "Wolfgang" schon ziemlich vollständig beantwortet. Eine Bemerkung möchten wir ergänzend hinzufügen. Da wir die Gründe für Ihre "Auszeit" bzw. "Kündigung" nicht kennen, könnte insbesondere bei der "Kündigungsalternative" eine Zeit folgen, in der Sie keinerlei Entgeltersatzleistung erhalten. Wovon wollen Sie bis zu einem eventuellen Rentenanspruch Ihren Lebensunterhalt bestreiten? Da wäre es durchaus sinnvoll mit Ihrem Arbeitgeber zu sprechen, ob eventuell die Altersteilzeit durch Änderung des Altersteilzeitvertrages so verkürzt werden könnte, dass Sie einerseits bereits zum 01.07.2010 in die Freistellungsphase gehen könnten, anderseits die Freistellungsphase immer noch bis zum frühestmöglichen Rentenbeginn heranreicht. Neben dem Gespräch mit dem Arbeitgeber sollten Sie unbedingt sich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle beraten lassen, um zu verhindern, dass eventuell die Voraussetzungen für eine vorgezogene Altersrente nicht mehr erfüllt werden. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

3 Antworten

Klefteram 27.04.2010 | 16:06
Fragen zu " juristischen Aspekten " kann ihnen nur ein Rechtsanwalt beantworten.
Dickieam 27.04.2010 | 18:39
"wo würde ich plausible Antwort erhalten können?" Sie sind im öffentlichen Dienst. Also beim Personalamt oder erst mal beim Personalrat!
Wolfgangam 27.04.2010 | 19:30
Hallo fraga1, > Aus wichtigen persönlichen Gründen möchte ich 3 Monate sg. Auszeit nehmen und dann wieder die 3 Monate am Ende der aktiven Phase nachholen. (...) Wenn Ihr Arbeitgeber Sie für diese Zeit beurlaubt, dann geht das so wie Sie schreiben - die Mitte (aktive Phase) verschiebt sich um die 3 Monate. Einen Anspruch auf Beurlaubung haben Sie nur, wenn die Gründe/tariflich vorgegeben das vorsehen (nachweisliche Pflege Angehöriger z. B., "Spaßurlaub" ist nicht drin ;-). > währe es möglich zum 01.07.2010 mein Arbietsverhältnis zu kündigen? Die (wohl) 6-monatige ordentliche Kündigungsfrist wäre 'etwas' knapp - das geht nur mit einem Auflösungsvertrag, aber auch dem kann der Arbeitgeber natürlich aus freiem Ermessen zustimmen. Dann tritt für die Altersteilzeitarbeit (ATZ) allerdings ein so genannter Störfall ein, Ihre ATZ muss auf Vollzeit-Arbeitsverhältnis rückgerechnet werden. Über die Auswirkungen und das weitere Drumherum fragen Sie - wie oben vorgeschlagen - am besten Ihren Arbeitgeber/Personalrat oder Gewerkschaft (falls Mitglied). Sie sollten sich auch darüber im Klaren sein, ob mit Beschäftigungsende 30.06.2010 bereits ein Rentenanspruch besteht. Als Frau, Jahrgang bis 1951, könnte das sein - der Abschlag wird aber höher als erwartet, die Rente somit vielleicht 100-300 EUR kleiner ausfallen (das rechnet Ihnen die nächste Beratungsstelle aus). Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026