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Experten-Antwort

Automatisch Erwerbsunfähigkeitsrente durch Reha

von GG14.03.2023 | 17:23
3675 Ansichten
8 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich starte demnächst in die Reha. Wird auf Basis des Befundes der Rehaklinik entschieden, ob ich erwerbsfähig bin? Wenn keine Erwerbsfähigkeit vorliegt, muss ich einen separaten Antrag auf EU-Rente stellen oder geht das mit dem Befund der Klinik automatisch? Leitet die Klinik den Befund weiter oder muss ich mich um was kümmern? Dankesehr G. G.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo G. G.,

Flieder hat Ihnen bereits den Ablauf des Verfahrens ausführlich aufgelistet.

Sie können daher erstmal den Ausgang der Rehabilitationsmaßnahme abwarten oder bereits vor Ort mit der Sozialberatung Kontakt aufnehmen, um ein mögliches weiteres Verfahren Ihrerseits zu besprechen.

Ansonsten haben Sie natürlich jederzeit die Möglichkeit selbst einen Rentenantrag zu stellen.

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7 Antworten

Engagementam 14.03.2023 | 22:37
Einfach mal ein wenig Zeit investieren und die Antworten der letzten Wochen lesen. Wurde hier schon vielfach beantwortet.
KSCam 14.03.2023 | 23:08
Wann immer Sie denken ein Rentenfall zu sein, stellen Sie den Antrag. Was die Ärzte in der Reha meinen kann höchstens eine Empfehlung sein.
Abschlägeam 14.03.2023 | 23:20
In jeder Rea-Klinik gibt es auch einen 'Sozialdienst'. Der auch entsprechend der Tendenzen, wie dort die Erwerbsfähigkeit eingeschätzt wird, über mögliche alternative Optionen 'nach der Reha' informiert. Nutzen Sie das also dort auch.
Daniam 15.03.2023 | 06:54
Nein da geht nichts automatisch Den Antrag müssen sie trotzdem stellen. Es heiss übrigens nicht mehr EU Rente sondern Erwerbsminderungsrente
Fliederam 15.03.2023 | 08:08
Noch einmal für GG erklärt: 1. Sie gehen in die Reha. 2. Am Ende der Reha erstellt die Rehaklinik einen Entlassungsbericht. Darin wird eie Einschätzung zu Ihrem Leistungsvermögen angegeben- getrennt bezogen auf den zuletzt ausgeübten Beruf und den algemeinen Arbeitsmarkt. 3. Dieser Entlassungsbericht geht dann an die DRV, das kann einige Wochen dauern. 4. Die DRV schaut sich das Leistungsvermögen an. 4a. Ist nur das Leistungsvermögen für den zuletzt ausgeübten Beruf vermindert, wird der Entlassungsbericht ggf. nochmal dem eigenen sozialmedizinischen Dienst vorgelegt. Hält man auch von dort das Leistungsvermögen für gemindert, bietet man Ihnen ggf. unter Beachtung aller Umstände an, einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. Dazu sind Sie aber nicht verpflichtet. 4b. Ist zusätzlich das Leistungsvermögen für den allgemeinen Arbeitsmarkt vermindert, wird der Entlassungsbericht dem sozialmedizinischen Dienst vorgelegt. Stimmt man dort der Einschätzung der Rehaklinik zu, wird man Ihnen mitteilen, dass Sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen können und dass der Rehaantrag als Rentenantrag gelten kann. Dazu sind Sie aber nicht verpflichtet. 5. Sie füllen, sofern gewünscht, den/die o.g. Anträge aus und die DRV prüft. Wie bereits vorher erwähnt, können Sie jederzeit einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen, wenn Sie sich für erwerbsgemindert halten. Wichtig ist, dass es sich bei den Angaben im Entlassungsbericht nur um eine Einschätzung der Klinik handelt. Die Klinikärzte sind nicht befügt, ein Leistungsvermögen festzustellen. Die DRV kann Sie grunsätzlich nicht zu einer Antragstellung verpflichten. Anders sieht das aus, wenn die Krankenkasse Ihr Dispositionsrecht eingeschränkt hat, weil Sie schon länger AU sind. Auch die Abeitsagentur kann hier eine Rolle spielen, wenn Sie bereits ausgesteuert wurden.
Erklärbäram 15.03.2023 | 08:18
Zitat von Flieder anzeigenausblenden
Flieder schrieb

Noch einmal für GG erklärt:

1. Sie gehen in die Reha.

2. Am Ende der Reha erstellt die Rehaklinik einen Entlassungsbericht. Darin wird eie Einschätzung zu Ihrem Leistungsvermögen angegeben- getrennt bezogen auf den zuletzt ausgeübten Beruf und den algemeinen Arbeitsmarkt.

3. Dieser Entlassungsbericht geht dann an die DRV, das kann einige Wochen dauern.

4. Die DRV schaut sich das Leistungsvermögen an.

4a. Ist nur das Leistungsvermögen für den zuletzt ausgeübten Beruf vermindert, wird der Entlassungsbericht ggf. nochmal dem eigenen sozialmedizinischen Dienst vorgelegt. Hält man auch von dort das Leistungsvermögen für gemindert, bietet man Ihnen ggf. unter Beachtung aller Umstände an, einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. Dazu sind Sie aber nicht verpflichtet.

4b. Ist zusätzlich das Leistungsvermögen für den allgemeinen Arbeitsmarkt vermindert, wird der Entlassungsbericht dem sozialmedizinischen Dienst vorgelegt. Stimmt man dort der Einschätzung der Rehaklinik zu, wird man Ihnen mitteilen, dass Sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen können und dass der Rehaantrag als Rentenantrag gelten kann. Dazu sind Sie aber nicht verpflichtet.

5. Sie füllen, sofern gewünscht, den/die o.g. Anträge aus und die DRV prüft.

Wie bereits vorher erwähnt, können Sie jederzeit einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen, wenn Sie sich für erwerbsgemindert halten. Wichtig ist, dass es sich bei den Angaben im Entlassungsbericht nur um eine Einschätzung der Klinik handelt. Die Klinikärzte sind nicht befügt, ein Leistungsvermögen festzustellen.

Die DRV kann Sie grunsätzlich nicht zu einer Antragstellung verpflichten. Anders sieht das aus, wenn die Krankenkasse Ihr Dispositionsrecht eingeschränkt hat, weil Sie schon länger AU sind. Auch die Abeitsagentur kann hier eine Rolle spielen, wenn Sie bereits ausgesteuert wurden.

Chapeau, Flieder! Das ist so gut auf den Punkt gebracht! 100 Erklärpunkte vergibt der Erklärbär :-)
Timoteiam 15.03.2023 | 13:55
Anfügen möchte ich noch, dass nach der Reha eine Begutachtung durch einen von der Rentenkasse berufenen Facharzt erfolgen kann. So war es bei mir. Dieses Gutachten hat ein großes Gewicht.
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