Dies ist keine Frage für die gesetzliche Rentenversicherung. Sie müssen sich bei Ihrem Arbeitgeber (Personalabteilung) erkundigen, ob Sie AVWL bekommen können. Des Weiteren muss dann ggf. ein "AVWL-fähiger" Riestervertrag abgeschlossen werden.
Riestern im Betrieb ist nicht sehr vorteilhaft, denn auf die Auszahlung wird der volle Beitrag der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Nur privat krankenversicherte Arbeitnehmer sind davon ausgenommen.