Hallo User Silvia,
damit wir Ihnen weiterhelfen können, teilen Sie uns bitte mit, welches Formular Sie ausfüllen. Die von Ihnen genannten Punkte 4.1 und 4.4. gibt es in einem deutschen Hinterbliebenenrentenantrag leider nicht.
Sollte es sich um ein Formular im Rahmen der EU-Vorschriften handeln, so teilen Sie uns bitte die Formularnummer mit. Sie beginnt mit einem „E“ und stehen oben rechts.
Bestandteil der Rentenzahlungen aus Deutschland ist die deutsche Versicherungsnummer. Ein Teil der Versicherungsnummer ist das Geburtsdatum des Versicherten, hier ist Ihr Vater gemeint. Sie finden die Versicherungsnummer auf jedem Poststück der Deutschen Rentenversicherung.
Diese deutsche Versicherungsnummer müssen Sie im spanischen Rentenantrag angeben.
Falls die Witwenrente aus Deutschland gezahlt wird, müssen Sie dies gegenüber der spanischen Rentenversicherung angeben. Ob auch die eigene Rente Ihrer Mutter den spanischen Rentenversicherungsträger interessiert, können Sie nur von dieser Behörde erfahren.