Hallo, Thosch und Vater von Tomsch,
grds. können wir den Aussagen aller nur zustimmen, der geschilderte Sachverhalt hinterlässt den Eindruck, dass weitere Schritte notwendig sein könnten. Wir als Experten können nicht abschätzen welche Gründe zur Ablehnung des Rentenanspruchs geführt haben. Ohne nähere Kenntnis zum Bescheid, ohne den medizinischen als auch versicherungsrechtlichen (z.B. vielleicht sind die Pflichtbeiträge wegen Berufsausbildung nicht richtig im Versicherungskonto deklariert) Sachverhalt zu kennen, ist es schwierig hier eine zielführende Begründung für einen Widerspruch zu formulieren. Wir machen Ihnen den Vorschlag, dass Sie bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe den Widerspruch mündlich zur Niederschrift aufnehmen lassen. Beachten Sie dabei die Fristen. Man kann auch dort den Bescheid einsehen und prüfen und Ihnen ggfs. helfen den Widerspruch zu formulieren. Auch wenn der Berater der DRV angehört, helfen wir Ihnen gerne bei Ihrem Widerspruchsanliegen – und das in Ihrem Sinne. Sollten Sie dennoch einen Rechtsbeistand hinzuziehen wollen, können Sie das immer noch im Anschluss machen, wenn der Widerspruch bereits gestellt wurde und Sie mit dem Vorgehen der Beratungsstelle nicht zufrieden sind.