Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenEs ist GEPLANT, Teilnehmer an dualen Studiengängen durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze den zur Berufsausbildung Beschäftigten gleichzustellen. Damit soll zum 01.01.2012 der Rechtszustand wieder hergestellt werden, der vor der BSG-Rechtsprechung für die Teilnehmer an dualen Studiengängen bestanden hat:
§ 5 SGB V "Versicherungspflicht" - Der Absatz 4a Satz 1 wird um folgenden Satz ergänzt "Die Teilnehmer an dualen Studiengängen stehen den Beschäftigten zur Berufsausbildung im Sinne des Absatzes 1 Nummer 1 gleich."
Oder auch (siehe Seite 11 der PDF-Datei):
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/Beratungsvorgaenge/2011/0301-400/0315-11.html
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