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Experten-Antwort

Baby kur

von Katharina Böhme29.09.2015 | 10:57
1014 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich wollte gerne für mein Baby ein Kur beantragen und meine Krankenkasse meinte ich muss das beim Rententräger beantragen? Ist dies soweit richtig und wenn dem so ist, muss ich irgendwelche Schreiben mitbringen zur Beantragung? Freue mich über Antworten! Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sowohl der Rentenversicherungsträger als auch die Krankenkasse führen Rehabilitationsleistungen durch.

Die Gesunderhaltung der Versicherten ist die Kernaufgabe der Krankenkasse.

Da der Rentenversicherungsträger durch die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit der Versicherten ebenfalls profitiert (durch Beitragszahlungen zur Rentenversicherung und Vermeidung von Erwerbsminderungsrenten) hat der Gesetzgeber auch den Rentenversicherungsträger dazu verpflichtet Rehabilitationsleistungen zu erbringen.

Ob die Krankenkasse oder der Rentenversicherungsträger zur Erbringung dieser Reha-Leistungen verpflichtet ist, ist im Antragsverfahren zu prüfen.

In der Regel wird der Reha-Antrag von der Krankenkasse aufgenommen. Kommt die Krankenkasse zu dem Ergebnis, dass die Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers gegeben ist, so gibt sie den Antrag umgehend an den Rentenversicherungsträger ab.

Über die Gründe, warum in Ihrem Fall die Krankenkasse nicht Ihren Antrag entgegengenommen hat, sondern Sie an den Rentenversicherungsträger weiter verwiesen hat, kann hier nur spekuliert werden.

Ihnen steht es frei, ob Sie den Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung oder Ihrer Krankenkasse stellen wollen.

Der für Sie zuständige Sozialleistungsträger entscheidet dann über die Erbringung dieser Rehabilitationsleistung.

Falls Sie bei der Deutschen Rentenversicherung den Antrag stellen wollen, so raten wir Ihnen unter www.deutsche-rentenversicherung.de unter der Rubrick „Ihr kurzer Draht zu uns“ Ihre Postleitzahl einzugeben. Sie erhalten dann eine Auflistung Ihrer umliegenden Rentenberatungsstellen. Dort können Sie einen Termin zur Reha-Antragsstellung vereinbaren.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Die Farbe Schwarzam 29.09.2015 | 11:08
Das ist teilweise richtig. Krankenkasse und RV-Träger sind gleichermaßen verpflichtet, die Kurz durchzuführen. Dass die Krankenkasse direkt an den RV-Träger verweist, ist eine Unverschämtheit. Ihnen als Versicherte soll es dadurch aber nicht schlechter gehen... Bei Ihnen liegt das Wahlrecht, bei wem Sie die Kur beantragen. Ergebnis wird das gleiche sein. Sofern Sie schon Befundberichte des Kinderarztes o.ä. haben, würde ich die mitnehmen.
=//=am 29.09.2015 | 11:11
Wie alt ist denn Ihr Baby? Es wird schwierig sein, ein Kinderheilverfahren für ein ganz kleines Baby über die Rentenversicherung zu bekommen, denn manche Kinderkliniken nehmen Kinder erst ab z.B. 2 Jahren auf. Ich fände es sinnvoller, eine Mutter-Kind-Kur zu beantragen. Diese wird NUR von der Krankenkasse bewilligt! Diese wollen natürlich alles auf die RV abwälzen. Sie müssen dann einen Antrag stellen (Formulare bekommen Sie bei der KK) und einen ärztlichen Befundbericht des Kinderarztes beifügen. Wenn Sie noch andere ärztliche Unterlagen haben, können Sie diese beifügen.
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