Hallo Marcel,
bei einer Hochschulausbildung wird Waisenrente grundsätzlich bis zum Ende des Monats gezahlt, in dem der Waise das Prüfungsergebnis bekanntgegeben wird. Der Zeitpunkt des Ablegens der Prüfung und der Tag der Exmatrikulation spielt keine Rolle.
Nehmen Sie doch Kontakt mit dem Rentenversicherungsträger auf, der Ihre Waisenrente zahlt und schildern Sie Ihren genauen Sachverhalt. Dort erhalten Sie die verbindliche Auskunft bis wann Ihnen Waisenrente gezahlt werden kann.
Viel Erfolg bei der Prüfung!