Hallo Christian 1,
die bereits getroffenen Aussagen sind richtig.
1. Es erfolgt eine Zusammenrechnung der beiden Mini-Jobs. Bei Überschreitung der 450 Euro Verdienstgrenze liegt ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vor.
2. Wird einen Monat nur der HiwiJob ausgeübt, sind auch aus diesem Entgelt Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zu zahlen. Auf die spätere monatliche Rentenhöhe hat dies nur sehr geringe Auswirkungen.
3. Die eingezahlten Beiträge aufgrund der geringfügigen Beschäftigung erhöhen den Rentenanspruch. Ob sich ggf. bei der Bewertung beitragsfreier Zeiten hierduch geringfügige negative Auswirkungen ergeben, kann nicht vorhergesagt werden.