Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Bald KG augesteuert.EMR Antrag läuft! ALG1?

von frankg23.04.2012 | 13:30
1745 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag. Ich werde im Juli ausgesteuert (Krankengeld). Job habe ich keinen. ALG1 habe ich volle 12 Monate anspruch. Erwerbsminderungsantrag wurde jetzt gestellt. (Rehabericht bestätigt mir, dass ich nur 3 bis unter 6 Stunden arbeiten kann. Im erlernten Job und auf dem allgm. Arbeitsmarkt. Bin gelernter Großhandelskfm.). Ich selbst rechne mit max. einer halben EMRente also 50%. Frage: Ich bin noch AU. Jedoch möchte ich nicht warten bis ich ausgesteuert werde (KG). Rechne, dass ich in 2-3 Wochen (also noch vor Aussteuerung im Juli) wieder arbeitsfähig bin. Jedoch nicht Vollzeit, sondern wie Rehabericht und meine Ärzte sagen nur "Halbtags"). Gibt es Probleme mit meinem Erwerbsminderungsantrag, wenn ich mir einen Teilzeitjob welcher im Rahmen der ärztl. Zeitspanne (50% EMR) liegt suche. Oder wäre es besser, mich aussteuern zu lassen und abwarten, was aus meinem EMR wird? Ich habe ja noch 12 Monate ALG1! Frage2: Falls ich ausgesteuert werden sollte und der Antrag immer noch nicht bewilligt wurde, würde ich dann das volle ALG1 erhalten (In Form von ALG1-Krankengeld bzw. der Nahtlosigkeitsregelung? Frage3: KG-Aussteuerung. Anschl. micht arbeitssuchend melden (also ALG1). Abwarten (im ALG1 Status) was aus meinem EMR wird. Ich könnte dann im ALG1-Status gleich nach einer geeigneten "Teilzeitstelle im Rahmen einer 50% EMR suchen). Danke!!! frank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo frankg,

im Rahmen einer Gewährung der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird Einkommen aus einer Beschäftigung auf die Rente angerechnet. Es ist hier allerdings ein höherer Verdienst als die üblichen 400 EUR pro Monat möglich. Dieser Wert wird individuell aus Ihrem Rentenversicherungskonto ermittelt. Außerdem werden Entgeltersatzleistungen wie Krankengeld und Arbeitslosengeld I ebenfalls auf die Rente angerechnet.

Ob Ihnen die Agentur für Arbeit das volle Arbeitslosengeld I bewilligt sollte dort geklärt werden. Grundsätzlich ist es für die Entscheidung über den Antrag unerheblich, welche Entgeltersatzleistungen der Betreffende erhält, bzw. ob er sich in einem Beschäftigungsverhältnis befindet.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Juppesam 23.04.2012 | 16:40
Hallo Frank Wann bist Du geboren ? Die Berufsunfahigkeitsrente bebekommst Du nur wenn Du vor 1961 geboren bist. Und dann auch nur 50 % wenn Du 3 Std bis unter 6 Std arbeiten darfst. Bist Du nach 1961 geboren darfst Du nicht mehr wie 3 Std arbeiten . Bist Du nach 1961 geboren, und Du darfst mehr wie 3 Std arbeiten, hast Du keinen Berufsschutz und muss jeden Scheiße annehmen. Bei mir war es genau so.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026