Hallo frankg,
im Rahmen einer Gewährung der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird Einkommen aus einer Beschäftigung auf die Rente angerechnet. Es ist hier allerdings ein höherer Verdienst als die üblichen 400 EUR pro Monat möglich. Dieser Wert wird individuell aus Ihrem Rentenversicherungskonto ermittelt. Außerdem werden Entgeltersatzleistungen wie Krankengeld und Arbeitslosengeld I ebenfalls auf die Rente angerechnet.
Ob Ihnen die Agentur für Arbeit das volle Arbeitslosengeld I bewilligt sollte dort geklärt werden. Grundsätzlich ist es für die Entscheidung über den Antrag unerheblich, welche Entgeltersatzleistungen der Betreffende erhält, bzw. ob er sich in einem Beschäftigungsverhältnis befindet.