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BAv bei Zweitem Arbeitgeber

von BernieBlindmann13.09.2007 | 19:33
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6 Antworten

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Hallo, ich habe mal eine Frage, ist eine BAV bei mit einem 400,-€ Job über meine Frau möglich, wenn ich "hauptberuflich" Beamter auf Lebenszeit ( Vorruhestand / 50 Jahre jung) bin? Danke für die Antworten.

Antworten der Moderation

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

So richtig verstehe ich Ihre Frage nicht. Hat Ihre Frau einen 400 € Job und Sie wollen als Beamter deswegen einen Riestervertrag abschließen oder arbeiten Sie selber neben Ihrer Beamtentätigkeit in einem 400 € Job und Ihre Frau will einen Riestervertrag?

Wenn Sie selber einen Riestervertrag abschließen wollen, sind Sie als Beamter dazu in Ihrer eigenen Person berechtigt und zwar unabhängig davon, ob Ihre Frau rentenversichert beschäftigt ist oder nicht. Wenn Sie einen Vertrag haben und Ihre entsprechenden Eigenanteile einzahlen, kann Ihre Frau ebenfalls einen Vertrag abschließen und die Zulagen erhalten, auch wenn sie als geringfügig Beschäftigte nur mittelbar berechtigt ist.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Natürlich kann Ihre Frau eine betriebliche Altersvorsorge für sich abschließen, z. B. eine Direktversicherung. Ich empfehle aber dringend eine vorherige Beratung durch einen Steuerberater.

Es besteht die prinzipielle Möglichkeit auch für Sie als Minijober eine BAV abzuschließen. Ob das noch sinnvoll ist kurz vor der Pensionierung sei dahingestellt, zumal die Beiträge bei einem Minijober nicht hoch sind und die Laufzeit sehr kurz ist. Auch hier ist eine Rücksprache mit dem Steuerberater zu empfehlen.

Bei der Abwägung ob und für welches Produkt Sie sich zur BAV entscheiden, sind in jedem Fall die Kosten des jeweiligen Vertrages zu beachten.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Hallo BernieBlindmann,

die Frage war, ob Sie überhaupt über die Firma Ihrer Frau eine BAV abschließen können. Ich bin nach wie vor der Ansicht, dass dies möglich ist. Der AG kann dem AN immer zusagen, bei Erreichen des Rentenalters eine bestimmte Leistung zu zahlen. Die gesetzliche Grundlage findet sich im Betriebsrentengesetz (BetrAVG).

Ob die Beteiligten dabei Steuern sparen können, ist eine andere Frage. Zu steuerrechtlichen Fragen habe ich auch auf den Steuerberater verwiesen. Diesbezüglich haben der Steuerberater und Wolfgang Recht.

Also: BAV ist möglich, wird aber steuerlich nicht begünstigt im zweiten AV.

3 Antworten

BernieBlindmannam 14.09.2007 | 12:00
Nein, meine Frau möchte als Selbständige ( Geschäftsführerin einer GmbH ) eine BAV für SICH abschließen. Ich bin Beamter im Vorruhestand ( bekomme noch Bezüge als Beamter in Höhe von ca. 3000,-€ monatl. ), allerdings in der GmbH auf 400,-€ angestellt. Kann ich eine BAV über den Betrieb meiner Frau abschließen für mich? Das war die Frage.
BernieBlindmannam 14.09.2007 | 14:15
Danke für die Antwort. Mir hat nun unser Steuerberater mitgeteilt, dass ich keine BAV machen darf/kann, da diese für mich und meine Frau als Arbeitgeberin nicht setuerlich annerkannt werden würde, es sei schließlich mein "zweites" Arbeitsverhältnis und hier sei eine steuerliche Förderung durch eine BAV nicht möglich. Stimmt das so ?
wolfgangam 14.09.2007 | 14:57
Da hat der Steuerberater Recht und der Experte liegt daneben. Eine BAV über eine Direktversicherung ist nur beim ersten Dienstverhältnis möglich. Das ist bei Ihnen das Beamtenverhältnis. Für Ihre Frau als Geschäftsführerin ist eine BAV, wenn es das erste Dienstverhältnis ist, möglich. Ist Sie auch Gesellschafter-Geschäftsführerin könnte auch eine Pensionszusage oder Unterstützungskasse interessant sein. Dann ist aber wegen komplexer steuerlicher Regelungen Ihr Steuerberater gefragt.
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