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BAV-Beiträge

von Jürgen02.11.2007 | 13:24
1326 Ansichten
4 Antworten

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Mich umtreibt eine Frage. Inwiefern und in welcher Höhe sind die bei Renteneintritt fälligen Beiträge in die BAV sozialversicherungs- u. steuerpflichtig? Einzahldauer sieben Jahre, dann Arbeitslosigkeit... Vielen Dank

4 Antworten

bAV-Spezialistam 02.11.2007 | 23:50
hallo jürgen, Ihre beiträge sind, ich denke sie meinen rentenzahlungen, 100% steuerpflichtige einkünfte und unterliegen der beitragspflicht zur kranken- und pflegeversicherung, sofern es keine kleinstrente ist, oder sie bereits andere relevante einkünfte bis mindestens zur beitragsbemessungsgrenze erzielen. mfg
bAV-Spezialistam 03.11.2007 | 09:08
moin jürgen, was Sie meinen ist die verlängerung der beitragsfreiheit in der ansparphase, wenn ich aus dem gehalt umwandel in beiträge! mfg
Jürgenam 03.11.2007 | 08:57
Danke. Ich hörte da aber von einer Gesetzesvorlage zur Verlängerung der sogenannten Beitragsfreiheit solcher Einkünfte zum Fälligkeitstzeitpunkt. Liege ich da total falsch? Die BAV ist so etwas wie "Unterstützungskasse" Mit freundlichem Gruß Jürgen
Jürgenam 03.11.2007 | 09:20
Aha. Schade aber auch. Schönen Dank trotzdem Mit freundlichen Grüßen & schönes Wochenende Jürgen
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