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Experten-Antwort

bAV lohnt sich kaum

von Marxzell25.10.2012 | 00:02
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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PlusMinus vom 24.10.2012 sagte deutliche Worte: Betriebsrente nicht sonderlich rentabel Zumindest in der Theorie. Aber geht diese Rechnung wirklich auf? PLUSMINUS fragt den renommierten Versicherungsmathematiker Peter Schramm, was von den Vorteilen bleibt, wenn es an die Auszahlung geht. Das Ergebnis hat es in sich. Die Abzüge in der Auszahlungsphase werden meistens verschwiegen. Steuern und Sozialabgaben auf die Betriebsrente summieren sich bei der Entgeltumwandlung jedoch auf fast 50 Prozent. Der Grund: Die Betriebsrente wird im Alter voll besteuert, und es werden die vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abgezogen. Außerdem bekommt man auch noch weniger gesetzliche Rente, weil man weniger Beiträge bezahlt hat. Ergebnis: Von der ersparten Betriebsrente bleibt oft nur knapp die Hälfte übrig. Die großen Nachteile bei der Auszahlung erwähnen die Versicherungsvertreter selten, sie konzentrieren sich lieber auf die Vorzüge in der Sparphase. In einer Fachzeitschrift schreibt ein Branchenvertreter: „Die irreführende Absicht liegt auf der Hand, da dem durchschnittlichen Arbeitnehmer das komplizierte Besteuerungssystem für Renteneinkünfte unbekannt ist. Falls dies später einmal auffallen sollte, ist der Vermittler regelmäßig weg, der Versicherer durch (..)Verjährung geschützt und der und der Arbeitgeber grundsätzlich mit etwaigen Problemen allein.“Fazit: Wenige bekommen eine üppige Betriebsrente. Viele haben wenig oder gar nichts. Und viele sparen in eine betriebliche Altersvorsorge, die kaum lukrativ ist. Professor Stefan Sell hält deshalb die Betriebsrente als zweite Säule der Altersversorgung momentan nicht für tragfähig. Allenfalls sei sie als Ergänzung geeignet.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Auch die Betriebsrenten sind vielfältig: sie können ganz oder teilweise vom Arbeitgeber finanziert werden, hier ist die Rede von der arbeitnehmerfinanzierten Betriebsrente in Form einer Gehaltsumwandlung. Dies bedeutet: ein Teil der Verdienstes wird über den Arbeitgeber in eine Rentenversicherung eingezahlt, mit Konsequenzen.

Grundprinzip in der Einzahlungsphase: der eingezahlte Betrag zählt nicht als zu versteuerndes Einkommen, also umso höher das zu versteuernde Einkommen, umso höher die Ersparnis.

Liegt das Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze (z.Zt. 67.200 Euro jährlich) sind auch keine Beiträge zur Sozialversicherung zu zahlen. Vorsicht: niedrigere Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (DRV) bringen eine niedrigere gesetzliche Rente, dann ist es also keine zusätzliche, sondern eine andere Alterssicherung. Außerdem: niedrigere Beiträge zur Arbeitslosenversicherung ziehen auch ein niedrigeres Arbeitslosengeld nach sich; ebenso bei der Krankenversicherung hinsichtlich des Krankengelds.

Grundprinzip in der Auszahlungsphase: zählt voll als zu versteuerndes Einkommen, es sind die vollen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen.

Versicherungstechnisch funktioniert eine private Rentenversicherung wie eine Lebensversicherung, nur wird hier eben nicht das Risiko des vorzeitigen Todes, sondern des langen Lebens abgesichert.

Die Überlegung ist: in der Einzahlungsphase ist in der Regel das zu versteuernde Einkommen und damit der Steuersatz größer als in der Auszahlungsphase, sodass die Steuerersparnis pro Jahr in der Einzahlungsphase größer ist als die zu zahlende Steuer pro Jahr in der Auszahlungsphase. Wird in der Einzahlungsphase die Steuerersparnis auch in die Altersvorsorge eingebracht ergibt sich ein erheblicher Zusatzeffekt.

Wer als Rentner privat krankenversichert ist, also einen einkommensunabhängigen Beitrag zahlt oder in der gesetzlichen Krankenversicherung sowieso den Höchstbeitrag bezahlt, für den hat die Beitragspflicht in der Auszahlungsphase keine Auswirkung.

Da die Versicherung über den Arbeitgeber abgewickelt wird entstehen beim Versicherer deutlich niedrigere Kosten. Dies kann zu einem günstigeren Preis-/Leistungsverhältnis führen.

Daher prüfe man wie immer: verstehe ich das Produkt? Passt das Produkt zu mir?

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9 Antworten

LVam 25.10.2012 | 07:02
Ich habe noch aus den 80er Jahren eine Lebensversicherung. 2017 wird die ausgezahlt. Wenn ich die Unterlagen von damals durchlesen, in denen die tollsten Überschußbeteiligungen prognostiziert wurden, fällt inzwischen das Ergebnis ernüchternd aus. Seit 10 Jahren bekomme ich nunmehr von der Versicherung jährlich bedauernsschreiben, daß aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Entwicklung die Überschußbeteiligung wesentlich geringer ausfallen wird als ursprünglich prognostiziert. Nach wie vor wird die Rendite der Versicherung so ausgewiesen, als gäbe es keine Kosten. Denn die sind in Wahrheit unverschämt. Vor Jahren fragte ich nach einem Kontoauszug, damit ich mal sehe, was da so alles in Rechnung gestellt wird. Nach mehrmahligen Erinnerungsschreiben bekam ich das dann. Da konnte ich dann sehen, daß alleine der Antwortbrief an mich mit 25 Euro Bearbeitungsgebühr berechnet und abgezogen wurde. Die ganzen BAVs sind nichts anderes als Rentenversicherungen, die genau nach den gleichen Kriterien wie Lebensversicherungen abgewickelt werden.
Mister LLam 25.10.2012 | 08:10
Ich hab 2 Devisen bei der Geldanlage: 1) Vertraue keinem Vermögensberater 2) Investiere nur in Anlagen, die du auch komplett verstehst
Stiefelknechtam 25.10.2012 | 17:02
Eine betriebliche Altersversorgung lohnt sich nach meinen Überlegungen für gesetzlich Krankenversicherte nur, wenn der Arbeitgeber ebenfalls Beitragszahler ist. Finanziert der Arbeitgeber zu einem Drittel mit, rechnet sich die Sache für den Arbeitnehmer. (Was indirekt bzw. übertragen bedeudet, daß ihnen der Arbeitgeber später die Sozialversicherungsbeiträge bezahlt. Würde ich als Arbeitgeber nicht machen) Habe ich nur Freibeträge bei Steuer und Sozialabgaben beim Ansparen würde ich lieber die Finger davon lassen. Fairerweise muß man natürlich dazu sagen, man kann auch bei der privaten Altersvorsorge übern Tisch gezogen. Unseröse Anbieter und Vermittler gibts genug.
Stiefelknechtam 25.10.2012 | 17:14
Eine betriebliche Altersversorgung lohnt sich nach meinen Überlegungen für gesetzlich Krankenversicherte nur, wenn der Arbeitgeber ebenfalls Beitragszahler ist. Finanziert der Arbeitgeber zu einem Drittel mit, rechnet sich die Sache für den Arbeitnehmer. (Was indirekt bzw. übertragen bedeudet, daß ihnen der Arbeitgeber später - in der Rentenphase - die Sozialversicherungsbeiträge bezahlt. Würde ich als Arbeitgeber nicht machen) Habe ich nur Freibeträge bei Steuer und Sozialabgaben beim Ansparen würde ich lieber die Finger davon lassen. Fairerweise muß man natürlich dazu sagen, man kann auch bei der privaten Altersvorsorge übern Tisch gezogen werden kann. Unseröse Anbieter und Vermittler gibts genug.
Plattnaseam 26.10.2012 | 02:46
Oh, ob das alles so richtig ist? Ich finde man sollte unterscheiden zwischen zu versteuernden Einkommen und zu verbeitragendem Einkommen. "Liegt das Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze (z.Zt. 67.200 Euro jährlich) sind auch keine Beiträge zur Sozialversicherung zu zahlen" Dieser Satz scheint mir falsch zu sein, oder sehe ich das falsch? Vielleicht kann auch das der Experte genauer erläutern.
-am 26.10.2012 | 12:47
Zitat von Plattnase anzeigen
Auch die Betriebsrenten sind vielfältig: sie können ganz oder teilweise vom Arbeitgeber finanziert werden, hier ist die Rede von der arbeitnehmerfinanzierten Betriebsrente in Form einer Gehaltsumwandlung. Dies bedeutet: ein Teil der Verdienstes wird über den Arbeitgeber in eine Rentenversicherung eingezahlt, mit Konsequenzen. Grundprinzip in der Einzahlungsphase: der eingezahlte Betrag zählt nicht als zu versteuerndes Einkommen, also umso höher das zu versteuernde Einkommen, umso höher die Ersparnis. Liegt das Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze (z.Zt. 67.200 Euro jährlich) sind auch keine Beiträge zur Sozialversicherung zu zahlen. Vorsicht: niedrigere Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (DRV) bringen eine niedrigere gesetzliche Rente, dann ist es also keine zusätzliche, sondern eine andere Alterssicherung. Außerdem: niedrigere Beiträge zur Arbeitslosenversicherung ziehen auch ein niedrigeres Arbeitslosengeld nach sich; ebenso bei der Krankenversicherung hinsichtlich des Krankengelds. Grundprinzip in der Auszahlungsphase: zählt voll als zu versteuerndes Einkommen, es sind die vollen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen. Versicherungstechnisch funktioniert eine private Rentenversicherung wie eine Lebensversicherung, nur wird hier eben nicht das Risiko des vorzeitigen Todes, sondern des langen Lebens abgesichert. Die Überlegung ist: in der Einzahlungsphase ist in der Regel das zu versteuernde Einkommen und damit der Steuersatz größer als in der Auszahlungsphase, sodass die Steuerersparnis pro Jahr in der Einzahlungsphase größer ist als die zu zahlende Steuer pro Jahr in der Auszahlungsphase. Wird in der Einzahlungsphase die Steuerersparnis auch in die Altersvorsorge eingebracht ergibt sich ein erheblicher Zusatzeffekt. Wer als Rentner privat krankenversichert ist, also einen einkommensunabhängigen Beitrag zahlt oder in der gesetzlichen Krankenversicherung sowieso den Höchstbeitrag bezahlt, für den hat die Beitragspflicht in der Auszahlungsphase keine Auswirkung. Da die Versicherung über den Arbeitgeber abgewickelt wird entstehen beim Versicherer deutlich niedrigere Kosten. Dies kann zu einem günstigeren Preis-/Leistungsverhältnis führen. Daher prüfe man wie immer: verstehe ich das Produkt? Passt das Produkt zu mir?
Oh, ob das alles so richtig ist? Ich finde man sollte unterscheiden zwischen zu versteuernden Einkommen und zu verbeitragendem Einkommen. "Liegt das Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze (z.Zt. 67.200 Euro jährlich) sind auch keine Beiträge zur Sozialversicherung zu zahlen" Dieser Satz scheint mir falsch zu sein, oder sehe ich das falsch? Vielleicht kann auch das der Experte genauer erläutern.
Zwei Beispiele: Bruttoverdienst: 80.000 Euro p.a. Entgeltumwandlung in Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) = 2688 Euro: steuerpflichtig: 80.000 – 2688, beitragspflichtig 80.000 – 2688 = 77312, da über der BBG (67.200) keine Auswirkung, es sind weiterhin die Höchstbeiträge zu zahlen Bruttoverdienst 40.000 Euro p.a. Entgeltumwandlung in Höhe von 4 % der BBG = 2688 Euro, somit steuer- und beitragspflichtig nunmehr: 37.312 Euro ( § 1 Nr. 9 SozialversicherungsEntgeltverordnung) Anmerkung: Für eine bessere Verständlichkeit wurden nicht alle Details dargestellt und nicht immer die juristisch zutreffenden Begrifflichkeiten gewählt; im Übrigen: auch betriebliche Altersvorsorge ist keine einfache Angelegenheit, ein Termin zur persönlichen Altersvorsorgeberatung bei den Beratungsstellen der DRV ist immer empfehlenswert.
Kleingrafam 29.10.2012 | 16:43
""Die großen Nachteile bei der Auszahlung erwähnen die Versicherungsvertreter selten, sie konzentrieren sich lieber auf die Vorzüge in der Sparphase. In einer Fachzeitschrift schreibt ein Branchenvertreter: „Die irreführende Absicht liegt auf der Hand, da dem durchschnittlichen Arbeitnehmer das komplizierte Besteuerungssystem für Renteneinkünfte unbekannt ist. Falls dies später einmal auffallen sollte, ist der Vermittler regelmäßig weg, der Versicherer durch (..)Verjährung geschützt und der und der Arbeitgeber grundsätzlich mit etwaigen Problemen allein.“Fazit: Wenige bekommen eine üppige Betriebsrente. Viele haben wenig oder gar nichts. Und viele sparen in eine betriebliche Altersvorsorge, die kaum lukrativ ist. Professor Stefan Sell hält deshalb die Betriebsrente als zweite Säule der Altersversorgung momentan nicht für tragfähig. Allenfalls sei sie als Ergänzung geeignet."" Das ist meines Erachtens echt der Hammer! Das muß man sich im Munde zergehen lassen.
Paul Kuhnam 31.10.2012 | 00:53
Für mich hört oder liest sich das so: Ich zahle hundert Euro Versicherungsprämie. Von denen muß ich aber nur fünfzig Euro bezahlen muß, da ich in der Ansparphase Freibeträge für Steuer und Sozialabgaben habe. Wenn es an die Rentenphase geht, werden vom Rentenbetrag etwa insges. 50 % für Steuer (der volle Betrag ist zu versteuern, nicht nur ein sogenannter Ertragsanteil) und Sozialabgaben (aktuell insges. ca. 17,45 %) wieder abgezogen. Es ist zu beachten, daß in der Ansparphase aufgrund der Freibeträge unter anderem auch weniger Geld an die Rentenversicherung geht, was eine niedrigere Rente bedeudet. Das könnte stark vereinfacht bedeuten, ich stecke effektiv 50 Euro rein und bekomme dann in der Rente wieder 50 Euro netto raus. Es wurde hier angenommen, daß der Arbeitgeber nichts dazugibt, der Arbeitnehmer nur Freibeträge ausnutzen kann. Kein lukratives Geschäft würde ich mal sagen wollen - für de Arbeitnehmer.
Lazerusam 31.10.2012 | 17:26
Auch die Betriebsrenten sind vielfältig: sie können ganz oder teilweise vom Arbeitgeber finanziert werden, hier ist die Rede von der arbeitnehmerfinanzierten Betriebsrente in Form einer Gehaltsumwandlung. Dies bedeutet: ein Teil der Verdienstes wird über den Arbeitgeber in eine Rentenversicherung eingezahlt, mit Konsequenzen. Anmerkung: auch insoweit für den Arbeitgeber, denn er erspart sich seinen Anteil zur Sozialversicherung für den Arbeitgeber Grundprinzip in der Einzahlungsphase: der eingezahlte Betrag zählt nicht als zu versteuerndes Einkommen (besser: zu verbeitragendem und zu versteuerndem Einkommen), also umso höher das zu versteuernde Einkommen, umso höher die Ersparnis. Liegt das Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze (z.Zt. 67.200 Euro jährlich) sind auch keine Beiträge zur Sozialversicherung zu zahlen. (doch gerade hier bringt es dem Arbeitgeber Vorteile, denn das zu verbeitraende Einkommen sinkt) Vorsicht: niedrigere Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (DRV) bringen eine niedrigere gesetzliche Rente, dann ist es also keine zusätzliche, sondern eine andere Alterssicherung. Außerdem: niedrigere Beiträge zur Arbeitslosenversicherung ziehen auch ein niedrigeres Arbeitslosengeld nach sich; ebenso bei der Krankenversicherung hinsichtlich des Krankengelds. Grundprinzip in der Auszahlungsphase: zählt voll als zu versteuerndes Einkommen, es sind die vollen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen. Versicherungstechnisch funktioniert eine private Rentenversicherung wie eine Lebensversicherung, nur wird hier eben nicht das Risiko des vorzeitigen Todes, sondern des langen Lebens abgesichert. Die Überlegung ist: in der Einzahlungsphase ist in der Regel das zu versteuernde Einkommen und damit der Steuersatz größer als in der Auszahlungsphase, sodass die Steuerersparnis pro Jahr in der Einzahlungsphase größer ist als die zu zahlende Steuer pro Jahr in der Auszahlungsphase. Anmerkung: Bei der bAV wird der volle Betrag der Rente besteuert, nicht nur der sogenannte Ertragsanteil Wird in der Einzahlungsphase die Steuerersparnis auch in die Altersvorsorge eingebracht ergibt sich ein erheblicher Zusatzeffekt. Wer als Rentner privat krankenversichert ist, also einen einkommensunabhängigen Beitrag zahlt oder in der gesetzlichen Krankenversicherung sowieso den Höchstbeitrag (doch, er muß auf jeden Fall den vollen Sozialversicherungsbeitrag entrichten) bezahlt, für den hat die Beitragspflicht in der Auszahlungsphase keine Auswirkung. Da die Versicherung über den Arbeitgeber abgewickelt wird entstehen beim Versicherer deutlich niedrigere Kosten. Dies kann zu einem günstigeren Preis-/Leistungsverhältnis führen. Daher prüfe man wie immer: verstehe ich das Produkt? Passt das Produkt zu mir?
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