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bAV - mehrere Verträge sinnvoll?

von onkel03.06.2010 | 22:45
1791 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, es existiert eine Arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung die Mitte der 90`er Jahre abgeschlossen wurde und einen Jahresbeitrag von 1700,- EUR nach heutigem Stand hatte. Diese wurde 2003 oder 2004 in einen Gruppenvertrag umgewandelt der weiterhin Arbeitgeberfinanziert ist und jetzt pro Vertrag durchschnittlich die 1752 EUR nicht überschreitet. Nun soll noch eine Gehaltsumwandlung in eine Pensionskasse dazukommen mit 200 - 205,- EUR monatlich mit Zusage 2010. Die Direktversicherung wird mit 20% pauschaliert. Wie verhält es sich mit der neuen Gehaltsumwandlung? Wie wird die versteuert? Wird jede Anlageform für sich betrachtet oder gelten die Freibeträge insgesamt für alle Verträge? Kann man irgendwo zu diesem Thema was nachlesen? MFG Onkel

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ich verweise mit folgender Einschränkung auf den Beitrag von "andjessi":

Die Steuerfreiheit (soweit sie eben 4% der Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigt)der Finanzierung einer mittelbaren Pensionszusage über einen Pensionsfonds gilt jedoch nicht, soweit Sie nach § 1a Absatz 3 BetrAVG verlangt haben, dass die Voraussetzungen für eine steuerliche Förderung (Sonderausgabenabzug gem. § 10a oder Altersvorsorgezulage gem. Abschnitt XI EStG) erfüllt werden. Diese steuerliche Förderung ist nur für Beiträge aus versteuertem und verbeitragtem Entgelt möglich.

2 Antworten

andjessiam 04.06.2010 | 09:58
Die neuen, zusätzlichen Beiträge werden gar nicht versteuert. Bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze (also 2640,- EUR in 2010) können steuer- und sozialversicherungsfrei gewandelt werden. Bei der Auszahlung wird dieser Teil der bAV dann allerdings zu 100% versteuert.
Onkelam 04.06.2010 | 19:38
Wie jetzt? Also, die Entgeltumwandlung soll aus dem Brutto erfolgen und in eine Pensionskasse eingezahlt werden. Ist das ganze denn nun Steuer- und SV-frei? Der bestehende Vertrag ist, wie bereits geschrieben, eine AG finanzierte Direktversicherung vor 2005 die mit 20% durch den AG pauschaliert wird. 1. Vertrag bleibt wie er ist: 20% pauschale Lst. + Soli AG und 2. Vertrag in der Ansparphase Steuer- und SV-frei und dann nachgelagerte Besteuerung und SV pflichtig, richtig oder nicht? Gesetzesgrundlagen?
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