Wenn ich Ihre erste Frage richtig verstehe, liegt keine Riester-Förderung vor, d.h. die Regelung zur Kleinstbetragsrente greift nicht. Liegt eine Riesterförderung vor, so sollte diese Regelung auch bei der Pensionskasse greifen. Ob Sie dies verlangen können/müssen, müssen Sie mit dem Anbieter klären.
Grundsätzlich werden bei der Prüfung der Kleinstbetragsrenten sämtliche bei einem Anbieter bestehenden Verträge zusammengerechnet.