Eine Entgeltumwandlung nach § 3 Nr. 63 EStG ist nur steuerfrei, wenn es sich um das erste Dienstverhältnis (Lohnsteuerklasse ungleich VI)
handelt.
User Helga schreibt, dass sie eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausübt. In dieser Beschäftigung ist sie steuerpflichtig und
hat eine Lohnsteuerklasse ungleich VI. Hier handelt es sich um das erste Dienstverhältnis.
Der Minijob kann nicht als erstes Dienstverhältnis gewertet werden. Eine steuerfreie Entgeltumwandlung ist hier nicht möglich.