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Experten-Antwort

Beamtenverhältnis

von Elisabeth02.07.2011 | 21:47
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7 Antworten

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Hat jemand eine Ahnung, ob die Rentenbeiträge aus einen Beamtenverhältnis monatsweise oder einmalig zurückgezahlt werden müssen, wenn man die Entlassungsklage gewonnen hat.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Elisabeth,

bezüglich Ihrer ersten Frage schließe ich mich dem Beitrag von "KSC" an.

Bei Ihrer weiteren Frage unterstelle ich, dass Sie nach der Beendigung des Beamtenverhältnisses erwerbsgemindert geworden sind und nun eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten.

Ich gehe daher davon aus, dass Sie keine Ansprüche mehr aus dem ehem. Dienstverhältnis als Beamtin haben, da sie (was den Aspekt der Alterssicherung betrifft) hierfür von Ihrem Dienstherrn nachversichert worden sind und die Nachversicherungsbeiträge nun bei der Erwerbsminderungsrente rentensteigernde Wirkung entfalten.

Ob Sie allerdings aufgrund der Erwerbsminderung Ansprüche bei Ihrem ehem. Diensterren geltend machen können, klären Sie jedoch bitte mit diesem direkt ab.

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6 Antworten

KSCam 02.07.2011 | 22:08
Was meinen Sie eigentlich? Aus dem Beamtenverhältnis werden doch keine Beiträge bezahlt? Was für eine Klage? So wie die Frage formuliert ist, hat wahrscheinlich keiner eine Ahnung....
Elisabetham 03.07.2011 | 13:54
Nach ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis wird man nachversichert.
frageram 03.07.2011 | 15:07
Sorry, damit wird immer noch nicht klarer, was Sie wissen wollen.
KSCam 03.07.2011 | 15:55
Der Dienstherr zahlt bei einer Nachversicherung einem Betrag an die DRV. Die nachversicherten Monate stehen dann als ganz normale Versicherungszeiten in Ihrem Versicherungsverlauf und aus diesen Zeiten erhalten Sie später mal als Rentnerin ganz "normal" Ihre monatliche Rente.
Elisabetham 03.07.2011 | 15:30
Wird die Nachversicherungszahlung der LBV als Einmalzahlung oder als monatliche Zahlung von der DRV behandelt.
Elisabetham 03.07.2011 | 17:51
Hallo KSC! Stehen mir auch für die Zeiten in denen ich zwischenzeitlich EM-Rentnerin geworden bin Dienstbezüge zu?
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