Hallo Herbi,
die Befreiung von der Versicherungspflicht in der KVdR kann nur innerhalb von drei Monaten nach Rentenantragstellung bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist. Wird derAntrag nicht innerhalb dieser Frist gestellt, ist eine Befreiung nicht mehr möglich.