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Experten-Antwort

Beamter

von Ilsa22.04.2016 | 15:02
4916 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin Beamtin( Kunstlehrerin am Gymnasium) und daher zahle ich nicht in die deutsche rentenversicherung ein. ich verkaufe nebenbei, bei bedarf gemalte bilder von mir. müsste ich diese kleine einnahme der deutschen rentenversicherung melden?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 25.04.2016 | 11:55

Hallo Ilsa,

wie bereits von „xcvyxcv“ vorgeschlagen, sollten Sie sich mit der Künstlersozialkasse in Verbindung setzen. Dort wird man dann ggfs. nach Feststellung der Höhe Ihres Einkommens aus dieser Tätigkeit prüfen, ob sie beitragspflichtig sind.

Karl-Heinz bitten wir sich wegen der Fragen der Selbstanzeige sich beim Jobcenter zu informieren.

12 Antworten

Schorscham 22.04.2016 | 15:07
Der DRV müssen Sie die Verkaufserlöse nicht melden aber ggf. dem Finanzamt. MfG
W*lfgangam 22.04.2016 | 15:16
Hallo Ilsa, offensichtlich handelt es sich hier um eine selbständige/künstlerische Tätigkeit. Die DRV in Form der Künstlersozialkasse könnte daher auch Gefallen an Ihren Bildern/den Einnahmen finden: http://www.kuenstlersozialkasse.de/ Versicherungspflicht würde allerdings erst dann eintreten, wenn Ihr steuerrechtlicher Jahresgewinn 3900 EUR überschreitet. Gruß w.
xcvyxcvam 22.04.2016 | 15:14
bzw. Für Fragen zur Künstlersozialversicherung: auskunft@kuenstlersozialkasse.de
xcvyxcvam 22.04.2016 | 15:13
Die Künstlersozialkasse k ö n n t e das allerdings interessieren. http://kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/kuenstler_und_publiziste…
Schorscham 22.04.2016 | 15:28
Zitat von W*lfgang anzeigen
Ist das nicht mit gelegentlichen eBay-Verkäufen vergleichbar? Zwar ist auch dort der Übergang zum gewerbsmäßigen Handel schleichend aber im Normalfall handelt es sich bei (privaten) eBay-Verkäufen um nicht meldepflichtige "Vermögensumwandlungen". Ein fleißiger "eBayer" kann schon so einige Tausend Euro pro Jahr "umwandeln".;-) MfG
W*lfgangam 22.04.2016 | 15:46
...gelegentlich ist das eine, Gewerbe-Einstufung das andere: https://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbe Mangels Einkommenserklärung von Ilsa können wir es nicht pauschal weiter beurteilen, im Kern sowieso nicht. Ihrem Dienstherren gegenüber wird Sie diese Tätigkeit ja wohl angezeigt haben, die grundsätzlich nicht als Nebentätigkeit zählt - und sie wird ja wohl nicht im Unterricht so nebenbei ihre Dienstzeit mit dem Bemalen der zu verkaufenden Leinwände füllen ;-) Gruß w.
Böses Tantchen am 22.04.2016 | 17:11
Hallo , dieses Schwarzgeld ist auf jeden Fall anzugeben ,wer weiß wie viele 100-Tausende das sind.Das Finanzamt wartet auf Sie.
Karl-Heinzam 22.04.2016 | 19:23
Ich hatte vergessen im letzten Jahr ein paar Nebeneinkünfte dem Jobcenter zu melden. Nun drohte mir mein Nachbar damit, mich dort anzuzeigen. Gibt es nicht so etwas wie Amnestie wenn man sich selbst anzeigt? Oder sollte ich vielleicht besser abwarten ob sich das Jobcenter bei mir meldet und denen dann glaubhaft versichern, daß ich es nur vergessen hatte?
W*lfgangam 22.04.2016 | 20:32
Zitat von Karl-Heinz anzeigen
...hoi hoi hoi - welche Gefälligkeiten haben Sie denn Ihrem Nachbarn gegen Bares zukommen lassen? Die 'üblichen' Tätigkeiten im Privathaushalt dürften es dann wohl nicht gewesen sein ...vielleicht lassen Sie sich doch besser Amnesie attestieren; lieber nicht vorbeugend/der weiteren Nebeneinkünfte wegen - und ja, JC-Mitarbeiter sind auch nicht hintenrum bestechlich ;-) Gruß w.
SozPolam 23.04.2016 | 14:32
Da wartet nicht nur das Finanzamt auf Sie, sondern auch das Zuchthaus, wenn Sie sich etwas zu Schulden kommen lassen. Daher geben Sie ALLES an, auch das was Sie nicht haben. Und das Geld, was Sie auf der Straße finden!
Heinrich Zahnlosam 23.04.2016 | 18:20
Ach ihre Probleme möchte ich haben!
Rentenzombieam 24.04.2016 | 09:57
OHHHHHH, du armer Tropf. Auch dich liebt Jesus......
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