Hallo „MaDe“,
§ 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI regelt die Versicherungsfreiheit von Personen, bei denen eine Anwartschaft auf Versorgung schon mit dem Status dieser Personen verbunden ist (Beamte und Richter auf Lebenszeit, Berufssoldaten) oder mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit erwartet werden kann (Beamte auf Zeit, Probe oder Widerruf im Vorbereitungsdienst sowie Soldaten auf Zeit).
Also sind Sie als Beamter auf Widerruf versicherungsfrei in der Rentenversicherung. Einen Ausschluss wegen Schwerbehinderung gibt es in der Rentenversicherung nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Deutsche Rentenversicherung