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Experten-Antwort

Beamter auf Widerruf und Gleichstellung mit Schwerbinderten

von MaDe15.12.2014 | 19:18
1730 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe eine Frage und zwar beginne ich im Februar meinen Vorbereitungsdienst und bin dann Beamter auf Widerruf. Eigentlich ist man als Beamter ja nicht rentenvericherungspflichtig. Nun bin ich aber mit Schwerbehinderten gleichgestellt und deshalb wollte ich fragen, ob ich dann trotz Verbeamtung rentenversicherungspflichtig bin?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo „MaDe“,

§ 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI regelt die Versicherungsfreiheit von Personen, bei denen eine Anwartschaft auf Versorgung schon mit dem Status dieser Personen verbunden ist (Beamte und Richter auf Lebenszeit, Berufssoldaten) oder mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit erwartet werden kann (Beamte auf Zeit, Probe oder Widerruf im Vorbereitungsdienst sowie Soldaten auf Zeit).

Also sind Sie als Beamter auf Widerruf versicherungsfrei in der Rentenversicherung. Einen Ausschluss wegen Schwerbehinderung gibt es in der Rentenversicherung nicht.

Mit freundlichen Grüßen

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9 Antworten

Juppam 15.12.2014 | 19:30
Sorry,aber als Beamter sollte man schon mehr Durchblick haben und nicht solche "räusper"Fragen stellen. Was hat ein GdB und die Gleichstellung mit der Rentenversicherungspflicht zu tun. Und wenn man nicht von selbst schon drauf kommt,dann solllte man als Deutscher Staatsdiener wenigstens des googlens fähig sein .
zeldaam 15.12.2014 | 19:57
Hallo Jupp, "MaDe" möchte erst Staatsdiener werden ("...beginne ich im Februar meinen Vorbereitungsdienst und bin dann Beamter auf Widerruf. ..." ) Die Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen führt nicht zur Rentenversicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Auswirkungen einer solchen Gleichstellung kann man im SGB IX insbesondere in den §§2 und 68 nachlesen. Im Übrigen unterliegt auch ein schwerbehinderter Beamter nicht der Rentenversicherungspflicht. MfG zelda
MaDeam 15.12.2014 | 20:14
Hallo Jupp und Zelda, danke für eure Antworten. Jupp entschuldige, wenn ich deiner Meinung nach eine "räuper"Frage gestellt habe. Für mich ist derzeit allerdings noch vieles neu und ungewiss und nicht so einfach zu klären. Bei der Rentenversicherungspflicht muss ich dann wohl etwas durcheinander gebracht haben. @ zelda: Danke nochmals für die klärende Antwort!
W*lfgangam 15.12.2014 | 20:58
...als 'Durchblicker' sollte man sich intensiver mit solchen Fragen auseinandersetzen _und_ den ganzen Beitrag lesen/verstehen. Der ÖD stellt überproportional in dieser Richtung ein/bildet aus und gibt gerade schwerbehinderten Menschen ein reelle Chance, am Leben teilzunehmen. Ihre 'Meinung' zu einem _künftigen_ verbeamtetet Berufsanfänger (iss ja schon Beamter, muss alles Wissen– nein (!), das wird er erst) ist einfach erschütternd. Und sich vorher über etwaige Auswirkungen seines GdB zu informieren in andere Sicherungssysteme ...nun, Sie als bekennender 'Google-Junkie' haben bewiesen, wie Sie es auch ohne _einfach nicht können_ ...vielleicht füllen Sie auch mal den 'gelben Antrag' aus und lassen's sich untersuchen/leben mit Einschränkungen. Gruß w.
Juppam 15.12.2014 | 21:18
Lesen hilft ! Die Frage lautet : "ob ich dann trotz Verbeamtung rentenversicherungspflichtig bin? "
W*lfgangam 15.12.2014 | 22:06
ach?!...(nun habens doch noch) richtig erfasst. Aber warum schreiben Sie dann solch eine 'Pöbelei' als Antwort? Gruß w. EOD ...könnens ja Googlen, das Einzige was Sie können; für Argumente fehlen Ihnen scheins Hintergrundinformationen - oder die passenden Suchworte; statt hilflos, "der hat aber eigentlich" ...
Uli Hoeneßam 16.12.2014 | 08:14
Klasse! Ein Beamter in Spe und alle JUPPS und Wolfgang s dieser Welt erklären uns etwas.Also aufgepasst.
Kalleam 16.12.2014 | 13:09
Die nächste Frage lautet dann: "Wie komme ich als Beamter möglichst früh in den Vorruhestand ?"
zeldaam 16.12.2014 | 14:28
@Kalle Immer wieder schön , dieses Beamtembashing, insbesondere wenn man so vor Wissen strotzt.... Sie kennen sicher den § 32 BBG ?? Danach kann ein Beamter auf Widerruf nicht in den Ruhestand versetzt werden. @MaDe Evt. haben Sie die RV- Pflicht mit der Möglichkeit der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung verwechselt. Diese gilt aber nur bei "echten" schwerbehinderten Menschen: https://www.arbeitsgemeinschaft-finanzen.de/krankenversicherung/… @admin Vielleicht sollten Sie diesen Beitrag dann schließen, die Frage von MaDe wurde m.E. bereits beantwortet. zelda
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