Hallo Mirco,
in Bezug auf die gesetzliche Rentenversicherung sind die von Ihnen dargestellten Informationen grundsätzlich zutreffend. Die Zeiten der versicherungsfreien Beschäftigung als Beamter in Deutschland zählen dabei grundsätzlich nicht zu Zeiten der Beitragszahlung in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung.
Ob und inwieweit die Zeiten der Tätigkeit als Beamter in Deutschland bei der italienischen Rentenversicherung oder der Beamtenversorgung berücksichtigt werden können, kann ich Ihnen leider nicht beantworten, da es uns im Rahmen dieses Forums zur gesetzlichen Rentenversicherung und Alterssicherung nicht möglich ist, Fragen zum Recht anderer Versorgungssysteme außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung zu beantworten. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass ich Sie mit dieser Frage an Ihre zuständigen Versorgungsträger für die Beamtenversorgung in Deutschland und in Italien verweisen muss.