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Experten-Antwort

Beamter in Italien und in Deutschland

von Mirko08.03.2023 | 15:58
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe 31 Jahre in Italien gearbeitet: 14 Jahre als Angestellter und Beiträge bei INPS (italienische Rentenversicherungssystem: Nationalinstitut für Soziale Fürsorge) bezahlt und 17 Jahre als Beamter und Beiträge bei INPDAP (Sondersystem für Beamte) bezahlt. Dann bin ich nach Deutschland umgezogen und ich habe in Deutschland bis jetzt 12 Jahre gearbeitet: 2 Jahre als Angestellter und Beiträge bei der DRV bezahlt und 10 Jahre als Beamter und keine Beiträge bezahlt, weil in Deutschland die Beamten keine Rentenbeiträge zahlen. Die ersten 2 Jahre in Deutschland (als Angestellter) war ich noch Beamter in Italien, aber beurlaubt ohne Lohn aus Italien. Insgesamt habe ich 43 Jahre gearbeitet. Laut italienisches Gesetzt kann man nach 42 Arbeitsjahren und 10 Monaten die sogenannte vorgezogene Rente (pensione anticipata) erhalten. Da ich jetzt in Deutschland wohne, wurde mir folgendes mitgeteilt: 1) ich muss den Antrag für diese italienische Rente in Deutschland stellen, 2) die DRV teilt dem INPS (Italien) mit den EU Formularen E207 und E205 meine Arbeitsjahre in Deutschland mit 3) die Berechnung der Höhe der italienischen Rente erfolgt nach den Beiträgen, die ich in Italien bezahlt habe 4) die Arbeitsjahre in Deutschland zählen nach EU Verordnung für Italien nur für den Anspruch (42 Jahre und 10 Monate) auf die Rente. Wie werden die Jahre als Beamter in Deutschland dem INPS (Italien) mitgeteilt, da die Beamten in Deutschland (anders als in Italien) keine Rentenbeiträge zahlen? Gelten diese Jahre als Arbeitsjahre um den Rentenanspruch für die italienische Rente zu erhalten? Wie werden dann die Arbeitsjahre als Angestellter und Beamter in Italien in Deutschland bewertet, wenn ich auch in Deutschland Anspruch auf eine Rente/Pension habe?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mirco,

in Bezug auf die gesetzliche Rentenversicherung sind die von Ihnen dargestellten Informationen grundsätzlich zutreffend. Die Zeiten der versicherungsfreien Beschäftigung als Beamter in Deutschland zählen dabei grundsätzlich nicht zu Zeiten der Beitragszahlung in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung.

Ob und inwieweit die Zeiten der Tätigkeit als Beamter in Deutschland bei der italienischen Rentenversicherung oder der Beamtenversorgung berücksichtigt werden können, kann ich Ihnen leider nicht beantworten, da es uns im Rahmen dieses Forums zur gesetzlichen Rentenversicherung und Alterssicherung nicht möglich ist, Fragen zum Recht anderer Versorgungssysteme außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung zu beantworten. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass ich Sie mit dieser Frage an Ihre zuständigen Versorgungsträger für die Beamtenversorgung in Deutschland und in Italien verweisen muss.

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7 Antworten

Abschlägeam 08.03.2023 | 16:27
Beamtenrecht kann hier im Forum der gesetzlichen Rentenversicherung nicht geklärt werden... und schon gar nicht, wenn es ausländisches Beamtenrecht betrifft. Aber wie Sie was nachweisen können und müssen und wie dann wo was angerechnet wird, kann Ihnen ohnehin viel besser die Verbindungsstelle der DRV Deutschland-Italien direkt erklären, bei der Sie auch Ihren Rentenantrag stellen können/sollten https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Ausland/…
Jonnyam 08.03.2023 | 16:46
Da können Sie sich, was das Anrechnen italienischer Zeiten in der deutschen Rente angeht, hier mal etwas einlesen. Literatursystem - Art. 1 - Art. 1 Buchstabe t und v VO (EG) Nr. 883/2004 Italien: Versicherungszeiten und Wohnzeiten (deutsche-rentenversicherung.de) Literatursystem - Art. 1 - 25 - Art. 12 VO (EG) Nr. 987/2009: Zusammenrechnung von Zeiten - Regeln für das Zusammentreffen (deutsche-rentenversicherung.de) Ihr jetziger Dienstherr wird sich freuen, entsprechende Informationen für das deutsche Beamtenrecht und die Pension zu erteilen. Und deren Kollegen in Italien werden noch mehr begeistert sein.
Mirkoam 08.03.2023 | 16:53
Danke für die Antwort, obwohl es nicht so hilfreich ist: Ich habe schon die Verbindungsstelle der DRV Deutschland-Italien in Augsburg kontaktiert. Es wurde mir mitgeteilt, dass die DRV-Bund in Berlin für mich (da ich Beamter bin) zuständig ist. Dann habe ich auch die DRV-Bund in Berlin kontaktiert. Sie waren aber nicht in der Lage mir eine Antwort zu geben. Mein Fall ist zu kompliziert: Angestellter und Beamter früher in Italien und später in Deutschland! Willkommen in der EU! Die Mitarbeiter der DRV-Bund müssen die EU- Formulare E205 und E207 ausfüllen. Ich möchte nur wissen, wie die Jahre als Beamter in Deutschland bewertet/gezählt werden. Wo kann ich diese Antwort erhalten?
Jonnyam 08.03.2023 | 17:20
Ich möchte nur wissen, wie die Jahre als Beamter in Deutschland bewertet/gezählt werden. Wo kann ich diese Antwort erhalten?
Bei Ihrem jetzigen Dienstherrn. In der deutschen Rentenversicherung zählen sie nicht!
Meine Zeiten im öD in Schweden wurden als ruhegehaltfähig für die deutsche Pension anerkannt. Und die Leistungen aus Schweden werden noch nicht einmal auf die Pension angerechnet!
KSCam 08.03.2023 | 18:39
Ob die Italiener deutsche Beamtenzeiten anrechnen oder nicht, werden Ihnen die Kollegen der INPS sagen. Das ist nicht Aufgabe der DRV. Im Zweifel kann Ihnen Ihr Dienstherr (D) die Beamtenzeit in D bestätigen. Und für dieDRV ist klar, dass Sie auf jeden Fall die Regelaltersrente bekommen, weil Sie mindestens 5 Beitragsjahre (da zählt die Zeit in I mit) aber keine35 Jahre haben(deutsche Beamtenzeit zählt da nicht). Ach ja, die DRV Rente wird mickrig ausfallen, wenn Sie nur 2 Jahre eingezahlt haben.
Christineam 03.10.2024 | 04:45
Hallo Mirko, ist es zwischenzeitlich gelungen, all Ihre Fragen zu klären? Mich würde das Ergebnis sehr interessieren? Gibt es eine Möglichkeit, Kontakt zu Ihnen aufzunehmen? Beste Grüße Christine
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