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Beamter und unter 5 Jahre Beiträge - Sinnvoll diese irgendwie aufzufüllen?

von Martin13.03.2010 | 16:55
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Hallo, ich bin Beamter und habe - nach meiner Rechnung 57 Kalendermonate mit Pflichtbeitragszeiten zurückgelegt. Nun stellt sich die Frage für mich ob es sinnvoll wäre, die 3 Monate aufzufüllen. Soweit ich weiß, habe ich keine Berechtigung zur Zahlung von freiwilligen Beiträgen zur RV, da ich die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt habe. Die einzige Möglichkeit die mir eingefallen ist, dass ich eine geringfügige Beschäftigung antreten würde, die ja auf die Wartezeit angerechnet werden würde. Jetzt meine Frage: Ist es überhaupt sinnvoll, dass ich mir so einen Anspruch auf die Regelaltersrente erhalte oder sollte ich mir die Beiträge erstatten lassen? Wie lange muss ich geringfügig beschäftig sein um die 3 Monate aufzufüllen? Soweit ich weiß, wird die geringfügige Beschäftigung zu einem Viertel angerechnet also 12 Monate = 3 Monate Anrechnung als Wartezeit. Jedoch weiß ich nicht unter welchen Voraussetzungen es zu einem Viertel angerechnet wird... Anscheinend nur dann, wenn auch tatsächlich 400 Euro verdient und ansonsten anteilig? Danke schonmal im Voraus und Grüße an die ganzen Rentenexperten :-)

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Aus Sicht der Rentenversicherung könnten Sie in der Tat über eine geringfügige Beschäftigung, bei der Sie auf die Versicherungsfreiheit verzichten und damit "vollwertige" Pflichtbeiträge erhalten, die allgemeine Wartezeit erreichen. Die Zahlung freiwilliger Beiträge ist Ihnen derzeit wegen § 7 Absatz 2 SGB VI nicht möglich.

1 Antworten

Kungel-Guido on touram 14.03.2010 | 09:34
Bei Aufnahme eines Minijobs sollten Sie auf die Versicherungsfreiheit verzichten, dann wird auch der Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung einbehalten und somit vollwertige Pflichtbeiträge entrichtet (Aufstockung). Es genügen dann 3 Monate Minijob für die Erfüllung der Wartezeit http://www.minijob-zentrale.de/nn_10182/DE/1__AN/2__aufstockungR… Ein guter Bekannter von Ihnen braucht doch bestimmt noch einen fähigen Putzmann. Dieser könnte Sie über das Haushaltsscheckverfahren zu mtl. 155 Euro für 3 Monate einstellen. In der Gestaltung des Arbeitsvertrages sind Sie und Ihr künftiger Arbeitgeber völlig frei. Sie beraten und zeigen z.B. Ihren Bekannten, wie man am besten das Staubtuch hält und welche Ecken im Haus auf keinen fall vergessen werden sollten. http://www.minijob-zentrale.de/nn_10948/DE/3__Privathaushalte/Na… Hier kriegen Sie bzw. Ihr Arbeitgeber den Haushaltsscheck: http://www.minijob-zentrale.de/nn_10186/DE/3__Privathaushalte/2_… Ausfüllen - abschicken - alles andere macht die Minijobzentrale. Ach so, der Arbeitgeber kann das ganze auch noch von der Steuer absetzen: http://www.minijob-zentrale.de/nn_10674/DE/2__AG/navNode.html?__… Die ganze Geschichte ist spott-billig! Selbst wenn Ihre Rente zu 100% von der Pension abgezogen würde, hätten Sie nach derzeit geltendem Rechtsstand bei dieser Konstellation Steuervorteile und dazu noch einen Anspruch auf Beitragszuschuss. Wie aber die Gesetzeslage sein wird, wenn Sie mal Rentner/ Pensionär sein werden, kann Ihnen hier niemand wissen.
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