Bei Aufnahme eines Minijobs sollten Sie auf die Versicherungsfreiheit verzichten, dann wird auch der Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung einbehalten und somit vollwertige Pflichtbeiträge entrichtet (Aufstockung). Es genügen dann 3 Monate Minijob für die Erfüllung der Wartezeit
http://www.minijob-zentrale.de/nn_10182/DE/1__AN/2__aufstockungR…
Ein guter Bekannter von Ihnen braucht doch bestimmt noch einen fähigen Putzmann. Dieser könnte Sie über das Haushaltsscheckverfahren zu mtl. 155 Euro für 3 Monate einstellen. In der Gestaltung des Arbeitsvertrages sind Sie und Ihr künftiger Arbeitgeber völlig frei. Sie beraten und zeigen z.B. Ihren Bekannten, wie man am besten das Staubtuch hält und welche Ecken im Haus auf keinen fall vergessen werden sollten.
http://www.minijob-zentrale.de/nn_10948/DE/3__Privathaushalte/Na…
Hier kriegen Sie bzw. Ihr Arbeitgeber den Haushaltsscheck:
http://www.minijob-zentrale.de/nn_10186/DE/3__Privathaushalte/2_…
Ausfüllen - abschicken - alles andere macht die Minijobzentrale. Ach so, der Arbeitgeber kann das ganze auch noch von der Steuer absetzen:
http://www.minijob-zentrale.de/nn_10674/DE/2__AG/navNode.html?__…
Die ganze Geschichte ist spott-billig!
Selbst wenn Ihre Rente zu 100% von der Pension abgezogen würde, hätten Sie nach derzeit geltendem Rechtsstand bei dieser Konstellation Steuervorteile und dazu noch einen Anspruch auf Beitragszuschuss. Wie aber die Gesetzeslage sein wird, wenn Sie mal Rentner/ Pensionär sein werden, kann Ihnen hier niemand wissen.