Hallo K.Schulz,
wenn Sie noch Leistungen von der Krankenkasse beziehen (Krankengeldzahlung), dann müssen Sie die Frage bitte an die Krankenkasse richten.
Eigentlich kann der von Ihnen beschriebene Sachverhalt so in der Form nicht eintreten. Wenn eine befristete volle Erwerbsminderungsrente zum Wegfalls des Krankengeldes führt, dann ergibt sich abweichend vom 7. Monate nach Leistungsfall ein Rentenbeginn nach §101/1a SGB VI. Dann beginnt die Rente nahtlos am Tag nach Wegfalls des Krankengeldes. Somit wären Sie ggf. bereits Rentner und die Urlaubsgenehmigung ist nicht erforderlich.
Wenn und solange noch Gelder von der Krankenkasse bezogen werden, sollten Sie dort entsprechend vorstellig werden.