Hallo Amann,
es gibt nicht nur von der ldw. Alterskasse, sondern auch von der DRV eine Rente, richtig? Dann kann es zu einer Kürzung der DRV-Rente kommen, sofern eine BG-Rente einen Rentenbeginn vor der DRV-Rente (oder zeitgleich) aufweist. Hier werden allerdings Grenzbetrag und Grundrentenfreibetrag zu berücksichtigen sein.
Ob die Altersrente der ldw. AK davon betroffen ist, wäre dort nachzufragen.