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Experten-Antwort

Beantragung Berufskrankheit nach Rentenbeginn sinnvoll/lohnenswert?

von Amann02.02.2016 | 14:36
1702 Ansichten
6 Antworten

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Hallo zusammen, ich habe eine Frage bzgl. der Feststellung einer Berufskrankheit nach Eintritt in die Altersrente (normale Altersrente, keine Erwerbsminderungsrente). Meine Mutter hat im landwirtschaftlichen Betrieb meines Vater ihr Leben lang mitgearbeitet. Sie ist nebenbei nie in einem Arbeitsverhältnis gestanden. Seit Ende 2013 bezeht sie Altersrente aus der landwirtschaftlichen Alterskasse (oder so). Ich habe die Vermutung, dass bei ihr Berufskrankheiten festgestellt werden könnten. Sie hört nicht mehr gut (aufgrund der Lautstärke der Melkmaschinen), hat Arthrose in der Schulter und auch Kniebeschwerden (einseitiges Heben der Milchkannen und ständiges auf und ab beim Melken). Nun zu meiner Frage: Lohnt es sich noch ein Anerkennungsverfahren anzuschieben mit dem Ziel einer BG-Rente oder ist dies entweder aussichtslos bzw. sinnlos, weil eine BG-Rente auf die Altersrente angerechnet würde? Herzlichen Dank für die Unterstützung!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Amann,

es gibt nicht nur von der ldw. Alterskasse, sondern auch von der DRV eine Rente, richtig? Dann kann es zu einer Kürzung der DRV-Rente kommen, sofern eine BG-Rente einen Rentenbeginn vor der DRV-Rente (oder zeitgleich) aufweist. Hier werden allerdings Grenzbetrag und Grundrentenfreibetrag zu berücksichtigen sein.

Ob die Altersrente der ldw. AK davon betroffen ist, wäre dort nachzufragen.

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5 Antworten

Amannam 02.02.2016 | 15:20
Hallo Experte, nein, es gibt nur die landw. Altersrente, keine von der DRV. Eine BG-Rente gibt es auch nicht, diese soll erst "beantragt" werden, wenn es sich eben lohnen würde. Viele Grüße Amann
KSCam 02.02.2016 | 16:51
Was fragen Sie dann im Rentenforum, wenn Ihre Mutter gar nichts mit der DRV zu tun hat? Was soll irgendjemand im Forum zur Erfolgsaussicht sagen? Ob bei einer älteren Dame die Schwerhörigkeit und die Arthrose berufsbedingt sind - also ursächlich von der landwirtschaftlichen Tätigkeit kommen oder auch viele andere Ursachen haben können, kann kein Forenteilnehmer beurteilen. Spontan würde ich sagen, dass keine Chance besteht und das Anliegen total daneben ist....aber stellen Sie doch den Antrag bei der BG und nach (wahrscheinlich) vielen Monaten hat Ihre Mutter schwarz auf weiß ob der Versuch erfolgreich war oder nict.
Amannam 02.02.2016 | 16:55
Weil die landwirtschaftliche Alterskasse ein Zweig der DRV ist...
W*lfgangam 02.02.2016 | 19:04
Falsch, sie eine eigenständige SV. SVLFG: https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialversicherung_f%C3%BCr_Landwi… Insofern ist die DRV der falsche Ansprechpartner, die haben mit 'denen' nichts zu tun, Versicherungsämter vielleicht ;-) Grundsätzlich wendet man sich in solchen Fragen zunächst an die örtliche Landesgeschäftsstelle der SVLFG. Gruß w.
THXam 03.02.2016 | 16:15
Aber es gelten meines Wissens die gleichen rechtlichen Grundsätze bzw. Berufskrankheit ist Berufskrankheit und Anrechnung einer BG-Rente auf die (dann) der landw. AK dürfte auch gleich laufen. Kann aber im Ergebnis nicht weiter helfen.
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