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Experten-Antwort

Beantragung EM Rente

von Mari20.11.2019 | 11:49
67 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, befinde mich grade in einer Reha zur Wiedereingliederung ins Berufsleben. Habe gehört, dass bei Beantragung der EM-Rente die Reha direkt beendet wird. Stimmt das? Erscheint mir ein wenig unlogisch, da ich ja auch aus einem Arbeitsverhältnis heraus die Rente beantragen könnte. Falls ich dann aus der Reha fliege, wovon bezahle ich meinen Lebensunterhalt? Danke vorab und LG

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.11.2019 | 13:26

Hallo Mari,

Ihr Rentenversicherungsträger hat Ihnen eine Maßnahme zur Wiedereingliederung ins Berufsleben bewilligt um Sie wieder ins Berufsleben einzugliedern. Somit ging er davon aus, dass bei Ihnen keine Erwerbsminderung im rentenrechtlichen Sinn vorliegt. Inwiefern im Rahmen einer Rentenantragstellung Unterlagen eingereicht werden, die für das Vorliegen einer Erwerbsminderung sprechen, kann von unserer Seite nicht beurteilt werden. Sollte sich jedoch nach Auswertung der Unterlagen im Rentenantrag ergeben, dass das Maßnahmeziel der Wiedereingliederung nicht erreicht werden kann, führt dies zu einer Beendigung der Maßnahme. Wir empfehlen Ihnen dringend den Sachverhalt mit Ihrer Reha-Fachberaterin oder Ihrem Reha-Fachberater zu besprechen.

Viele Grüße, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

???am 20.11.2019 | 12:56
Das Ziel der "Reha" (LTA?) ist ja, dass Sie wieder arbeiten gehen. Wenn Sie jetzt eine EM-Rente beantragen, sagen Sie, dass das Ihnen nicht mehr möglich und damit das Maßnahmenziel nicht erreichbar ist. Warum sollte die Maßnahme dann fortgesetzt werden? Am sinnvollsten wäre es, das Gespräch mit der Lehrgangsleitung und dem Reha-Fachberater zu suchen. Wenn die Maßnahme abgebrochen wird, können Sie im Anschluss Krankengeld oder Arbeitslosengeld erhalten. Hinweis: Die DRV bewilligt keine Maßnahmen, wenn sie nicht davon ausgeht, dass Sie grundsätzlich erwerbsfähig sind/werden können. Wenn sich Ihr Gesundheitszustand also nicht akut verschlechtert hat, sollten Sie nicht davon ausgehen, dass die Rente sofort bewilligt wird. Auch wenn Sie die Maßnahme bis zum Ende ohne offensichtliche Probleme durchziehen sollten, spricht das nicht gerade für eine Erwerbsminderung.
birgit0am 20.11.2019 | 14:03
Auch bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis kann die Gesundheit soweit eingeschränkt sein, dass eine Erwerbsminderung vorliegt. Dies lässt sich letztendlich nur im Rahmen eines Antrags auf Rente wegen Erwerbsminderung feststellen. Ein bestehendes Arbeitsverhältnis sollte also niemanden hindern, bei gesundheitlichen Einschränkungen Rente wegen Erwerbsminderung zu beantragen.
???am 20.11.2019 | 14:37
"Dann ist also ein Antrag auf EM-Rente aus einer Arbeit heraus auch ziemlich kontraproduktiv, oder?" Ist die Frage, was Sie mit "aus einer Arbeit heraus" meinen. Das bei einer Rentenantragstellung noch ein Beschäftigungsverhältnis besteht, ist an sich nicht ungewöhnlich. Meistens wird aber bereits Krankengeld oder sogar schon Arbeitslosengeld bezogen. Wenn jemand allerdings tatsächlich Vollzeit arbeitet und "nie" krank war, ist eine Rentenbewilligung zwar nicht unmöglich aber doch eher unwahrscheinlich.
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