Hallo Sonnenschein!
Ihr Antrag auf Rehabilitation wurde in einen Antrag auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung umgedeutet.
Grundsätzlich können Sie entscheiden, ob Sie diese Rente in Anspruch nehmen wollen oder nicht. Sollten Sie jedoch von der Krankenkasse aufgefordert worden sein, den Rehabilitationsantrag zu stellen oder sollte Sie die Krankenkasse nachträglich in Ihren Gestaltungsrechten hinsichtlich des Antrags auf Leistungen zur Rehabilitation eingeschränkt haben (Dispositionsrecht), können Sie nur mit Zustimmung der Krankenkasse auf die Rentenantragstellung (Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung) verzichten.
Betreffend die Rente wegen voller Erwerbsminderung:
Ihrem Beitrag entnehmen wir, dass sich der Gesundheitszustand erst nachträglich verschlechtert hat. Es ist daher anzunehmen, dass die volle Erwerbsminderung erst später (nach Abschluss der Reha) eingetreten ist. Der Beginn der vollen EM-Rente richtet sich dann grundsätzlich nach dem Eintritt der vollen Erwerbsminderung und dem neuen Rentenantrag.
Da uns jedoch nicht bekannt ist, ob Ihr Dispositionsrecht eingeschränkt ist bzw. ob das Umdeutungsverfahren bereits abgeschlossen wurde, können wir leider keine konkrete Aussage machen.
Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen um Einzelfall bezogene Informationen zu erhalten.