Hallo Smilla,
ich gehe davon aus, dass Sie eine Altersrente beantragen wollen. Kreuzen Sie bei Hochrechnung „nein“ an. Die Rente wird dann rückwirkend berechnet (Sie können zur Beschleunigung die Gehaltsabrechnung für den letzten Monat vor Rentenbeginn an Ihren Rententräger schicken) und eine Nachzahlung an Sie ausgezahlt. Ergebnis ist, dass die Rente mit den von Ihnen tatsächlich bis Rentenbeginn gezahlten Rentenbeiträgen berechnet wird. Wird eine Hochrechnung beantragt, wird für die letzten 3 Monate vor Rentenbeginn ein Durchschnitt der Beiträge aus den davor liegenden 12 Monaten angenommen. Dieser Durchschnitt kann aber u. U. niedriger sein als der tatsächlich gezahlte Beitrag und die Rente damit geringfügig niedriger ausfallen. Eine Korrektur würde nicht erfolgen.