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Experten-Antwort

Beantragung Witwenrente USA über DRV oder SSA direkt?

von Bear9723.02.2026 | 07:11
352 Ansichten
3 Antworten

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Guten Tag! Meine Mutter steht kurz vor ihrer Rente und hat auch Anspruch auf eine Witwenrente von meinem Vater aus USA. Ich bin davon ausgegangen, dass sie die Witwenrente über das US Konsulat bei der SSA beantragen müsste, aber nun lese ich, dass es auch Formulare bei der DRV dafür gibt. Gibt es Vor- oder Nachteile, wenn man diese "indirekt" über die DRV beantragt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bear97,

 

Ihre Mutter kann die US-Witwenrente  sowohl direkt über das US-Konsulat/Social Security Administration(SSA ), als auch indirekt über die Deutsche Rentenversicherung (DRV ) beantragen, da ein Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und den USA besteht. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV), übernimmt dann die Weiterleitung an die Social Security Administration (SSA)  und koordiniert gegebenenfalls deutsche und US-Leistungen.

 

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV ) bietet spezielle Formulare wie das A5042 (D/USA 2 bilingual) oder A0012 für Hinterbliebenenrenten aus dem Ausland. Der Antrag wird von der Deutschen Rentenversicherung an die SSA weitergeleitet, was für in Deutschland lebende Personen administrativ einfacher sein kann.

 

Es gibt insofern keine wesentlichen Nachteile, wenn Sie den Weg über die Deutsche Rentenversicherung (DRV) gehen, letztlich liegt die Entscheidung über den Rentenanspruch der Hinterbliebenenrente aus den USA  bei der Social Security Administration (SSA ).

 

Es kann allerdings mitunter passieren, dass leichte Verzögerungen bei der Weiterleitung von der Deutschen Rentenversicherung zur SSA eintreten, aber in der Regel ist dieser Weg schneller als über das Konsulat, inclusive der nötigen Terminvereinbarung dort.

 

Ihre Mutter kann daher auch bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV ) einen persönlichen Beratungstermin zur Antragsaufnahme vereinbaren. Dieser Termin wäre dann auch als telefonischer Beratungstermin aus dem In-oder Ausland buchbar. Der Termin kann im Inland auch kostenfrei über die Hotline der Deutschen Rentenversicherung unter der Telefonnummer 0800 1000 4800 vereinbart werden. Diese erreichen Sie in der Zeit von Montags bis Donnerstags von 08.00.Uhr bis 19.00.Uhr und Freitags von 08.00.Uhr bis 15.30.Uhr. 

 

Aus den USA ist diese Telefonnummer allerdings nicht erreichbar. Sie müsste dann die Telefonnummer eines Rentenversicherungsträgers aus Deutschland mit +49 bei Festnetznummern anwählen. Verbindungsträger bei Versicherungszeiten und Rentenansprüchen aus den USA ist die Deutsche Rentenversicherung Nord. Sie erreichen diese aus dem Ausland unter der Telefonnummer +49 40 5300-0. Dieser Anruf wäre dann kostenpflichtig.

 

Mit diesen Hinweisen hoffen wir, Ihnen hier erst einmal weitergeholfen zu haben.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

2 Antworten

Linkam 23.02.2026 | 07:50
Offiziell beantragt man auch eine Auslandsrente im Wohnland. Ga gibt es weder Vor-, noch Nachteile. Der Antrag wird dann vom zuständigen Deutschen Rententräger an den Amerikanischen Rententräger weitergeleitet. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Ausland/…
Heike Cruzam 15.06.2026 | 12:28
Ich bin am 12.06.2026 60 Jahre alt geworden. Und nöchte die Hinterbliebende Rente von mein Verstorbenden Mann beantragen. Mit freundlichen Grüßen Heike Cruz
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