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Experten-Antwort

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von K. Priewe08.12.2016 | 08:51
965 Ansichten
2 Antworten

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Hallo. Hab seit September 2015 einen Widerspruch auf einen Antrag Bildung und Teilhabe laufen. Es wurden 2 Gutachten gefordert, die aber beide Aussagen, dass ich bereit für eine berufliche Reha bin. Jetzt wurde vorab eine medizinische Reha gefordert -vorher wollen sie wohl nicht entscheiden. Ist das das noch Rechtens? Gibt es nicht eine Frist zur Entscheidung eines Antrages? Macht eine Beschwerde Sinn??

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 08.12.2016 | 11:06

Guten Tag Herr Priewe,

nach § 63 SGB I sind Sie verpflichtet an der Leistung zur medizinischen Rehabilitation mitzuwirken.

Der Sozialleistungsträger hat diese Entscheidung nicht getroffen, um Ihnen zu schaden.

Freundliche Grüße

1 Antworten

=//= am 08.12.2016 | 09:35
Im Widerspruchsverfahren wurde ja offensichtlich zunächst festgestellt, dass Sie für eine berufliche Reha erst nach erfolgter medizinischer Reha fit sind. Wenn Sie die medizinische Reha nicht antreten, wird´s wohl auch nichts mit der Beruflichen. Wenn Sie die medizinische Reha nicht durchführen, kann der Widerspruch auch abgelehnt werden, und zwar wegen fehlender Mitwirkung.
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