Hallo Ch.L.
die Bearbeitungszeit für eine Beitragserstattung ist im Regelfall kürzer. Es sei denn, sie haben den Antrag auf Beitragserstattung gestellt und es liegen die Voraussetzungen für die Beitragserstattung noch nicht vor (z. B. seit dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht noch keine 24 Kalendermonate abgelaufen).