Hallo Carina,
leider kann ich den von Ihnen geschilderten Verfahrensablauf und die damit verbundene lange Verfahrensdauer auch nicht wirklich nachvollziehen.
Sollte bis zum Wegfall der EM-Rente noch kein neuer Bescheid des Rentenversicherungsträgers vorliegen, bleiben Ihnen derzeit folgende - auch von Artur bereits genannte - Optionen:
Im Falle einer fortgesetzten Arbeitsunfähigkeit (mit AU-Bescheinigung vom behandelnden Arzt) sollten Sie sich an Ihre Krankenkasse zwecks Krankengeldzahlung wenden. Eine weitere Krankengeldzahlung setzt jedoch voraus, dass Sie derzeit noch nicht ausgesteuert sind (noch keine 78 Wochen Krankengeldzahlung wegen derselben Erkrankung – im Zweifel bei der Krankenkasse nachfragen).
Sollte das Krankengeld bereits ausgesteuert sein, melden Sie sich schnellstmöglich bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit und beantragen Arbeitslosengeld nach § 125 SGB III. Dieses wird dann (ggf. eingeschränkt von Ihrer individuellen Anspruchsdauer) bis zur abschließenden Entscheidung des Rentenversicherungsträgers über die Erwerbsminderungsrente gezahlt.
Genauso verfahren Sie, wenn Ihr Rentenanspruch abgelehnt werden sollte und Sie hiergegen Widerspruch (und ggf. später Klage) einlegen wollen.
Ihren Arbeitgeber sollten Sie entsprechend informieren.