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Experten-Antwort

Bearbeitungsdauer Einspruch

von Kajo1107.01.2020 | 16:38
152 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herreb, ich habe Anfang 2019 fristgerecht Einspruch gegen den Ablehnungsbescheid "Anerkennung von Erziehungszeiten" erhoben. Dieser Einspruch wurde etwas später von einer Mitarbeiterin der drv fachlich ergänzt und ebenfalls weitergeleitet. Am 19.02.2019 bekam ich eine Zwischennachricht "Wir sind bemüht die Sach-und Rechtslage zu prüfen". Ich habe mich seither schon dreimal an die drv gewendet und und um Information gebeten. Jesdesmal bekam ich als Antwort " Wir haben Ihr Anliegen an die zuständige Stelle weitergeleitet. Sie werden von dort aus informiert". Ich bekam bis heute Januar 2020 keinerlei Rückmeldung von der drv. Was kann ich tun? Abwarten und weiter auf Bearbeitung hoffen? Irgendwann? Bei Anerkennung der Erziehungszeiten hätte ich schon seit September 2018 Anspruch darauf. Für einen Rat wäre ich sehr dankbar! MfG Kajo11

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 08.01.2020 | 07:10

Sehr geehrte/r Kajo11,

leider kann im Rahmen dieses Forums der Sachstand zu Ihrem Fall nicht beurteilt werden. Bitte wenden Sie sich an den Sachbearbeiter des zuständigen Rentenversicherungsträgers.

7 Antworten

SGGam 07.01.2020 | 16:54
Nach der Zeit eine Untätigkeitsklage nach §88 SGG
KSCam 07.01.2020 | 16:44
Keiner im Forum - und auch nicht der eingeteilte Experte - weiß woran die lange Verfahrensdauer liegt. Da könnten wir nur rätseln, das bringt Sie aber nicht weiter. Fazit: nur die Sachbearbeitung des RV Trägers kann Ihnen Auskunft geben und weiterhelfen.
Kaiseram 07.01.2020 | 19:28
Und wenn Du Deinen Thread nicht nur drei-, sondern hundertmal einstellst, kann hier im Forum keiner konkret etwas zur Sachlage sagen.
Schadeam 07.01.2020 | 19:49
Warum ist die Erziehungszeit eigentlich abgelehnt worden? Sicherlich kein Standardfall, d.h. eine Mutter erzieht ihr Kind in Deutschland.......verraten Sie uns was strittig ist?
Kajo11am 07.01.2020 | 21:07
Guten Abend, strittig ist, wer für die Kindererziehungszeiten zuständig ist. Meine Kinder wurden 1979 und 1982 geboren. Bis Dezember1984 war die drv für mich zuständig. Ich wurde 2018 von der drv angeschrieben. Sie machte mich darauf aufmerksam, dass ich ab September 2018 eine Regelaltersrente erhalten könnte. Evtl. müsste ich einige Monate freiwillig nachzahlen. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Strittig ist die Zuständigkeit, da ab 1985 das Landesamt (Verbeamtung 1989) für mich zuständig i MfG. Kajo11
Kajo11am 07.01.2020 | 21:30
Sehr geehrter "Kaiser", dass meine Anfrage dreimal erschienen ist, hat nichts nit Dringlichkeit zu tun. Ich mache das zum 1. Mal und mir ist wohl ein Fehler unterlaufen. Ihe Antwort ist unsachlich, nicht hilfreich und niveaulos. Zeitverschwendung!!! Und warum duzen Sie mich? Kennen wir uns? Trotzdem noch einen schönen Abend!!! Kajo11
W°lfgangam 07.01.2020 | 23:53
Zitat von Kajo11 anzeigen
Ohhh ... Hallo Kajo11, die DRV scheint demnach bereits eine eindeutige Aussage/Bescheid erlassen zu haben, warum die Kindererziehungszeiten NICHT bei Ihnen/in Ihrem Rentenkonto anzurechnen sind. Daher, spannen Sie uns nicht weiter auf die Folter, und teilen Sie uns hier schlicht die Ablehnungsgründe der DRV mit ...und nicht was 'strittig und Zuständigkeit' aus Ihrer Sicht betrifft, sondern einfach den 'Ablehnungstenor'. Die DRV hat Ihre Entscheidung getroffen/sicher/erst Recht auch aus Sicht Beamtenstatus ...daher bitte nochmals nicht weiter an der Sache vorbei lamentieren: konkrete Ablehnungsentscheidung lautet wie? Weitere Aussagen/etwaige Hilfen, können sonst ohne den entscheidenden Ablehnungstext/Hintergrund aus Rentensicht hier nicht erfolgen. Gruß w.
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