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Experten-Antwort

Bearbeitungsdauer Rentenantrag

von Werner aus Westfalen28.07.2014 | 10:30
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6 Antworten

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Ist es normal das ein Rentenantrag zum 1.7.2014 von Mitte März bis heute (28.7.2014) noch nicht abgeschlossen ist? Der Verlauf besteht aus zwei Arbeitgebern und 24 Monate Alg1. Werde seit 3 Wochen mit unterschiedlichen Aussagen hingehalten. Jetzt stehe ich den ersten Monat meiner Rentenzeit ohne Rentezahlung da.

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Zur Klärung der Angelegenheit setzen Sie sich bitte nochmals direkt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung. Hier im Forum können wir zur Bearbeitungsdauer leider keine Angaben machen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Werner aus Westfalen,

ich verweise auf meine Antwort zu Ihrer identischen, am 31.07.2014, 13.50 Uhr geposteten Frage.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

GroKoam 28.07.2014 | 10:44
Du kannst Dich auch setzen brauchst nicht stehen.
=//=am 28.07.2014 | 10:46
Ob es normal ist oder nicht, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Mit welchen Aussagen werden Sie denn "hingehalten"? Das kann keiner im Forum wissen, was evtl. noch fehlt. Handelt es sich evtl. um die neue Altersrente für besonders langjährig Versicherte, obwohl es eigentlich nicht sein kann, denn im März gab es diese Altersrente noch nicht. Sie wissen schon, dass die Rente für Juli eh erst Ende Juli, also jetzt diese Woche überwiesen würde?
Werner aus Westfalenam 31.07.2014 | 13:30
Heute (31.7.2014) habe ich meinen Rentenbescheid bekommen. Bei der Antragsstellung gab es schon die Möglichkeit für die neue Rentenregelung- Rente mit 63 oder als längjährig Versicherter nach Arbeitslosigkeit die entsprechende Rente zu beantragen. Ich habe bis zu meiner Arbeitslosigkeit 539 (Juli 2012 bis Juni 2014) Pflichtbeitragsmonate gehabt. Im Dezember 2013 habe ich einen Minijob ausgeübt. Dafür wurde ein Pflichtbeitrag von 33,08 € vom Arbeitgeber abgeführt, dieser erscheint auch in der Rentenauskunft vom Januar 2014 und auch im Rentenbescheid. In der Rentenauskunft stand auch, daß ich die Wartezeit für besonders langjährig Versicherte erfüllt habe, während jetzt im Bescheid steht, daß ich die Wartezeit nicht mehr erfüllt hätte. In der Druckschrift "Minijob-Midijob: Bausteine für die Rente steht: Wartezeitmonate aufgrund Ihres Minijobs : Die Zahl der Arbeitsmonate in einem rentenversiche­rungspflichtigen 450­ Euro­Job entspricht auch der Zahl der Monate, die man für die Wartezeit für eine Rente erwirbt. Jetzt im Rentebscheid sind 539 Pflichtbeitragsmonate angeführt und ich soll jetzt die Rente für langjährig Versicherte nach Arbeitslosigkeit mit 3,6 % Abzug erhalten. Der zusätzliche Pfichtbeitrag vom Dezember würde nicht gezählt. Ein Verweis auf die Rechtsgrundlage wurde weder im Bescheid noch im telefonischen Gepräch genannt. Die Maschine hätte das so ausgerechnet und das wäre dann so.
Feliam 31.07.2014 | 13:46
Wenn aus dem Minijob nur der AG Beiträge entrichtet hat, zählt dieser für die 45 Jahre nicht mit. Ggf. gehen Sie mit dem Bescheid schnellstens in eine Beratungsstelle (ab nächster Woche mehrmals in der Woche bis 18:00 Uhr geöffnet) und lassen einen Mitarbeiter mal eine Blick auf die Berechnung werfen.
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