Da kann ihnen keiner eine konkrete Auskunft geben. Es hängt immer vom jeweiligen Fall ab. Einkommen was geprüft und angefordert werden muss, wie schnell arbeiten Witwen/Witwer, Arbeitgeber, Krankenkasse oder Agentur für Arbeit mit. Dann muss die Krankenkasse die Meldung zur KVdR absetzten, das kommt ebenfalls auf die Krankenkasse und Witwe/Witwer an und ob noch was geprüft werden muss. Oder die private Krankenkasse, die noch den Beitrag bescheinigen muss.
Dann sind die Anträge nicht immer vollständig und es müssen Unterlagen angefordert werden, da reagieren auch nicht alle immer sofort. Dann muss ggf. das Versicherungskonto erst noch geklärt werden, da nicht alle Versicherten Ihr Konto klären lassen. Und wenn dann in der Bearbeitung grad Urlaubszeit oder ähnliches ist, kann es auch mal sein, dass die Akten ein paar Tage liegen.
Es gibt also sehr viele Faktoren. Von 2 Wochen bis 4 Monate ist alles drin.
MfG Lis
Danke Lis
Ja hilft nicht wirklich...gehe jetzt in den 5. Monat. Unterlagen sind so hoffe ich jetzt alle da. Mich wundert nur das die Nachfragen wenn etwas fehlt so schleppend sind. Und man immer so eine weiss ich nicht muss mal schauen und dafür braucht man Zeit....Antwort bekommt wenn man nachfragt ob etwas fehlt. Na ich warte jetzt noch mal 14 Tage und dann geb ich das ganze an den VDK ...hätte ich gleich machen sollen.
Leider leider gibt es auch bei der DRV Sachbearbeiter/innen, die für die Bearbeitung eines Rentenantrages (egal, welcher Art) unendlich viel Zeit benötigen, um den Antrag abzuschließen. Am Schlimmsten ist tatsächlich, wenn fehlende Unterlagen tröpfchenweise angefordert werden. Eigentlich dürfte man für die Erledigung eines Witwenrentenantrages - selbst wenn vielleicht das Versicherungskonto nicht vollständig geklärt ist oder noch ein paar Untelagen fehlten, keine 5 Monate benötigen! Ich setze allerdings voraus, dass Sie immer zügig reagiert haben, wenn etwas von Ihnen angefordert wurde.