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Experten-Antwort

Bearbeitungsdauer Witwenrente

von Sigi27.10.2016 | 10:57
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11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Leider kann ich hier nichts Vernünftiges über die Bearbeitungsdauer von Anträgen finden. Mich würde das mal interessieren.

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sigi,

wie Sie aus den bisherigen Kommentaren ersehen können, kann keine feste Zeitangabe gemacht werden. Allerdings sind 5 Monate eine sehr lange Zeit. Ich würde mich an Ihrer Stelle an den zuständigen Sachbearbeiter wenden. Vielleicht kann die lange Bearbeitungsdauer erklärt werden.

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10 Antworten

Sigiam 27.10.2016 | 12:19
Zitat von Lis anzeigenausblenden
Danke Lis Ja hilft nicht wirklich...gehe jetzt in den 5. Monat. Unterlagen sind so hoffe ich jetzt alle da. Mich wundert nur das die Nachfragen wenn etwas fehlt so schleppend sind. Und man immer so eine weiss ich nicht muss mal schauen und dafür braucht man Zeit....Antwort bekommt wenn man nachfragt ob etwas fehlt. Na ich warte jetzt noch mal 14 Tage und dann geb ich das ganze an den VDK ...hätte ich gleich machen sollen.
Lisam 27.10.2016 | 11:16
Da kann ihnen keiner eine konkrete Auskunft geben. Es hängt immer vom jeweiligen Fall ab. Einkommen was geprüft und angefordert werden muss, wie schnell arbeiten Witwen/Witwer, Arbeitgeber, Krankenkasse oder Agentur für Arbeit mit. Dann muss die Krankenkasse die Meldung zur KVdR absetzten, das kommt ebenfalls auf die Krankenkasse und Witwe/Witwer an und ob noch was geprüft werden muss. Oder die private Krankenkasse, die noch den Beitrag bescheinigen muss. Dann sind die Anträge nicht immer vollständig und es müssen Unterlagen angefordert werden, da reagieren auch nicht alle immer sofort. Dann muss ggf. das Versicherungskonto erst noch geklärt werden, da nicht alle Versicherten Ihr Konto klären lassen. Und wenn dann in der Bearbeitung grad Urlaubszeit oder ähnliches ist, kann es auch mal sein, dass die Akten ein paar Tage liegen. Es gibt also sehr viele Faktoren. Von 2 Wochen bis 4 Monate ist alles drin. MfG Lis
=//=am 27.10.2016 | 13:25
Da kann ihnen keiner eine konkrete Auskunft geben. Es hängt immer vom jeweiligen Fall ab. Einkommen was geprüft und angefordert werden muss, wie schnell arbeiten Witwen/Witwer, Arbeitgeber, Krankenkasse oder Agentur für Arbeit mit. Dann muss die Krankenkasse die Meldung zur KVdR absetzten, das kommt ebenfalls auf die Krankenkasse und Witwe/Witwer an und ob noch was geprüft werden muss. Oder die private Krankenkasse, die noch den Beitrag bescheinigen muss. Dann sind die Anträge nicht immer vollständig und es müssen Unterlagen angefordert werden, da reagieren auch nicht alle immer sofort. Dann muss ggf. das Versicherungskonto erst noch geklärt werden, da nicht alle Versicherten Ihr Konto klären lassen. Und wenn dann in der Bearbeitung grad Urlaubszeit oder ähnliches ist, kann es auch mal sein, dass die Akten ein paar Tage liegen. Es gibt also sehr viele Faktoren. Von 2 Wochen bis 4 Monate ist alles drin. MfG Lis
Danke Lis Ja hilft nicht wirklich...gehe jetzt in den 5. Monat. Unterlagen sind so hoffe ich jetzt alle da. Mich wundert nur das die Nachfragen wenn etwas fehlt so schleppend sind. Und man immer so eine weiss ich nicht muss mal schauen und dafür braucht man Zeit....Antwort bekommt wenn man nachfragt ob etwas fehlt. Na ich warte jetzt noch mal 14 Tage und dann geb ich das ganze an den VDK ...hätte ich gleich machen sollen.
Leider leider gibt es auch bei der DRV Sachbearbeiter/innen, die für die Bearbeitung eines Rentenantrages (egal, welcher Art) unendlich viel Zeit benötigen, um den Antrag abzuschließen. Am Schlimmsten ist tatsächlich, wenn fehlende Unterlagen tröpfchenweise angefordert werden. Eigentlich dürfte man für die Erledigung eines Witwenrentenantrages - selbst wenn vielleicht das Versicherungskonto nicht vollständig geklärt ist oder noch ein paar Untelagen fehlten, keine 5 Monate benötigen! Ich setze allerdings voraus, dass Sie immer zügig reagiert haben, wenn etwas von Ihnen angefordert wurde.
Sigiam 27.10.2016 | 16:17
Danke , ja das habe ich getan. Mir wurde erklärt Es wäre so kompliziert weil ich Saison arbeite so viele kurze Arbeitslosenzeiten hätte. Alles gut und schön aber unverständlich das jetzt wo alles da ist die Akte mal wieder abgelegt wird statt sie fertig zu bearbeiten. Und was mich stutzig macht ist die Antwort auf meine Frage ob ich bis Dezember mit einem Bescheid rechnen könnte das da nur kam. Hm vielleicht wenn ich die Muse dazu habe. Sorry das sollt ich mal bei Stress und viel Arbeit zu meinen Kunden sagen.
Lutz M.am 27.10.2016 | 17:26
Ja, die Bearbeitungsdauer ist angesichts ständiger Bauarbeiten an den wichtigen Straßen und Zufahrtswegen zu den Bearbeitungsstellen der DRV immer unverhältnismäßig lang. Die Leute im Verkehrsministerium und an den zuständigen Stellen der Autobahnmeistereien sind fachlich nicht die Besten. Meistens sind es Leute, die in anderen Behörden und Ministerien nichts leisten und deshalb ins Verkehrsministerium abgeschoben werden. Unnötige Staus und Umleitungen auf den Straßen sind die Folgen. Bis die Mitarbeiter der DRV morgens an ihren Arbeitsplätzen sind vergehen daher schon mal 2 Stunden und mehr. Es ist aber leider keine Änderung beim Verkehrsministerium in Sicht, so daß wir uns weiter in Geduld üben müssen.
Lisam 28.10.2016 | 10:54
Hallo Sigi, 5 Monate ist natürlich krass. Die Sache mit der Saisonarbeit ist schon blöd, aber wenn der Arbeitgeber und die Agentur für Arbeit mitspielen, sollte auch das machbar sein und nicht diese wischiwaschi Antworten kommen. Ich würde wahrscheinlich jede Woche da anrufen und den freundlich aufn Keks gehen und mal ne richtige Aussage verlangen. MfG Lis
Genervter Sachbearbeiteram 28.10.2016 | 11:36
Warum geht eigentlich jeder Antragsteller davon aus, dass sein Antrag der Einzige ist, der auf dem Schreibtisch der Sachbearbeitung liegt? Ich habe locker Arbeit für 3-4 Wochen hier am Platz rumliegen und da kommt täglich was neues 'eiliges' dazu. Da wird sicherlich nicht danach differenziert, wer hin und wieder mal anruft und wer nicht. Wir können auch nicht zaubern und werden garantiert nicht anfangen, die Antragsteller zu benachteiligen, die nicht ständig bei uns anrufen. Bei Anruf wird ein Vermerk aufgenommen und der Vorgang wieder dahin gelegt, wo man ihn rausgenommen hat. Alles andere wäre unfair den Antragstellern gegenüber, die nicht anrufen.
E. Wesselam 28.10.2016 | 11:50
Zitat von Genervter Sachbearbeiter anzeigenausblenden
Das kenne ich auch nur zu gut aus meiner eigenen Sachbearbeitertätigkeit. Und wenn einer oder eine krank wird, dann darf man noch die Arbeit des kranken Kollegen zusätzlich tun. Selbstverständlich ist ohnehin, daß man dann noch eine (oder mehrere) Urlaubsvertretung am Halse hat. Wenn dann noch eine Kollegin in Mutterschaftsurlaub geht, wird niemand neu eingestellt, sondern die Arbeit wird dann auf die übrigen Kollegen verteilt. Prost Mahlzeit. Ich weiß zwar nicht wie das bei der DRV geregelt ist, aber wenn man das ein paar Jahre durchgemacht hat, ist jeder reif für die Insel.
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