Hallo N.H.
der zuständige Rehaträger, ist verpflichtet, den Rehabilitationsbedarf unverzüglich feststellen.
Wenn hierfür kein weiteres Gutachten mehr eingeholt werden muss, sollte der Rehaträger innerhalb von 3 Wochen entscheiden. So regelt es §14 des Sozialgesetzbuches IX!
Nachdem Sie bereits im Mai Ihren Rehaantrag gestellt haben, sollte demnach jetzt, Ende Juli, eine Entscheidung, ob eine Reha bewilligt wird, getroffen sein!
Ich rate Ihnen deshalb, Ihren Rentenversicherungsträger schriftlich, am besten mit Fax, anzuschreiben und eine umgehende Bescheidserteilung zu fordern oder zumindest um Mitteilung der Gründe, weshalb noch keine Entscheidung getroffen werden konnte.
Gerne hilft Ihnen auch eine Gemeinsame Servicestelle, die dann Kontakt mit dem Rentenversicherungsträger aufnimmt, damit das Rehaverfahren beschleunigt wird.
Die Aussage Ihres behandelnden Arztes und auch des Betriebsarztes, zuerst das Ergebnis einer Reha abzuwarten und dann eine Wiedereingliederung im Betrieb anzufangen, ist auf jeden Fall sinnvoll.