Hallo Manfred,
wie aus den vorherigen Antworten bereits hervorgeht, sollten Sie zuerst einmal bei Ihrem Rentenversicherungsträger abklären, wie der aktuelle Sachstand ist und was ggf. in der zurückliegenden Zeit von Ihrem Rentenversicherungsträger im Rentenverfahren unternommen wurde.
Nur wenn Ihr Rentenversicherungsträger tatsächlich über einen längeren Zeitraum untätig gewesen ist, können Sie sich über die Untätigkeit beschweren. Die Beschwerde können sie an die Geschäftsführung des Rentenversicherungsträgers richten.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung