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Experten-Antwort

Bearbeitungszeit bei aktueller Arbeitslosigkeit

von Klaus 25.09.2020 | 19:47
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13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen ! Nach ca. 4 Jahrzehnten Berufstätigkeit bin ich ab den 1.1.2019 arbeitslos geworden. Die Zahlung des ALG endet am 31.12.2020. Da ich gute 65 Jahre alt bin habe ich Anfang Juni 2020 einen Rentenantrag zum 1.1.2021 gestellt. Nach einer unbeantworteten Mail habe ich sicherlich zwei Dutzend Versuche vorgenommen, um die zuständige Sachbearbeiterin zu erreichen. Gemäß unterschiedlichen Aussagen der Zentrale einfach nicht direkt zu sprechen. Nachdem ich mit Nachdruck auf eine Beantwortung meines Anliegens hingewiesen habe erhielt ich von der zentralen Stelle folgende Antwort : Die Bearbeitungsdauer bei aktueller Arbeitslosigkeit dauert länger. Vor Ende Oktober wird kein Bescheid ergehen. Dies sei bei bestehender Arbeitslosigkeit nun mal erforderlich und würde länger dauern. Gibt es dafür eine Begründung ???? Das Rentenkonto wurde vergangenes Jahr sauber geklärt. Die Höhe des Arbeitslosengeldes bis zum 31.12.2020 steht fest. Was führt zu der zeitlichen Verzögerung ? Dank für Ihre/Eure Hinweise.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Klaus,

leider müssen Sie auf die Erstellung ihres Rentenbescheides noch warten, vorausichtlich bis Anfang November. Das hat technische Gründe, bis die Werte in das Berechnungsprogramm eingespeichert sind, um einen Rentenbescheid mit Rentenbeginn Januar 2021 zu erstellen. Das betrifft bundesweit alle Renetnversicherungsträger.

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12 Antworten

Siehe hieram 25.09.2020 | 20:27
Hallo Klaus, so ganz kann ich Ihr 'Problem' nicht erkennen. Für einen Rentenbeginn ab 01.01.2021 (also erste Zahlung am 29.01.2021) ist doch ein Bescheid, der im Oktober erstellt wird, völlig ausreichend, und selbst wenn sich dies noch in den November hinein verzögern sollte. Da sollten Sie einfach noch ein bisschen Geduld haben, denn auch wenn dies für Sie unwahrscheinlich klingen mag, sind Sie ja nicht der Einzige Rentenantragssteller, der 'bearbeitet' werden muss. Also lassen Sie den Sachbearbeitern einfach die Zeit, Ihren Vorgang zu erledigen und genießen Sie den schönen Spätherbst! Alles Gute!
Schlaubiam 25.09.2020 | 20:38
Vor der 2. Novemberwoche wird kein Rentenbescheid für 2021 erstellt, da die Programme nicht einsatzbereit sind. Es hilft also nicht, jetzt Stress zu machen, weil diese Renten auf techn. Gründen nicht erledigt werden können!!
Klaus am 26.09.2020 | 08:34
Zunächst mal Dank für die hilfreichen Hinweise! Das "Problem" ist ganz simpel. Habe aktuell einfach finanzielle Nachteile durch den nicht vorhandenen Bescheid. Weder die Kfz-Leasing noch Hypotheken-Banken akzeptieren eine Bestätigung, dass der Antrag zum 1.1.2021 gestellt wurde. Selbst wenn die voraussichtliche Rentenhöhr in den Auszügen aufgeführt ist. Konkret : Wollte einen Pkw zu Schwerbehindertenkondionen leasen ; mit einer sensationellen Leasingrate. Wurde abgelehnt, weil kein abschliessender Rentenbescheid vorlag. Analog beim eingereichten Hypothekendarlehen. Bitte um Nachsicht aber ich kann es tatsächlich nicht nachvollziehen, weshalb so ein Antrag nicht in 2 Wochen erledigt ist. Aber das passt zum Thema Kfz-Zulssung. Das dauert ja zwischenzeitlich auch 4 Wochen.
Schlaubiam 26.09.2020 | 08:42
Nochmal: der Antrag ist nicht erledigt, weil das PC Programm mit den Werten für 2021 erst im November verfügbar ist! Was ist daran so schwer zu verstehen?
Klaus am 26.09.2020 | 11:51
Nun versuchen Sie doch sich zu entspannen. Habe Ihre Begründung schon verstanden. Ich vertrete zu solchen Bearbeitungszeiten - und vor allem Ursachen - eine völlig andere Position.
Schlaubiam 26.09.2020 | 13:51
Ach so. Sie berechnen also Renten ohne dass von der Politik die Werte für 2021 vorgegeben werden? Und ohne PC Programm? Wirkluch erstaunlich...
am 26.09.2020 | 15:00
Deine „Position“ interessiert aber niemanden und wird den Bescheid auch nicht eher erstellen und dass Du alles auf Pump kaufst, ist nicht das Problem der Rentenversicherung.
KSCam 26.09.2020 | 16:45
Ihre Position in dieser Sache ist das eine, die Realität ist aber eine andere. Bei der DRV interessiert es Ende September noch keinen, dass Sie Ihren "Janauarrentenbescheid" schon heute gerne hätten. Bis zur Fälligkeit der ersten Rente ist es noch 4 Monate hin - da Stress zu machen und die Sachbearbeitung mit Mails zu bombadieren ist grober Unfug. Haben Sie auch schon den Bundespräsidenten angemailt dass Sie heute schon dessen Ansprche zum neuen Jahr haben wollen?
W°lfgangam 26.09.2020 | 22:10
Hallo Klaus, Haben Sie schon mal die Un/Flexibilität Ihrer privaten Dienstleister hinterfragt??? Ihnen liegt die Antragsbestätigung vor, Ihnen liegt auch eine letzte Prognose/Rentenauskunft vor UND, Sie haben vor dem 01.01.2021 noch keinen Rentenanspruch. Was soll ein Bescheid vor diesem Datum denn überhaupt aussagen? Welche Garantie geben SIE, dass Sie bis zum 31.12. ALG erhalten werden. Am 30.09./31.10./30.11./31.12 'ratzen' Sie ab ...und was machen Sie/Ihre Finanzdienstleister dann? ;-) Daher noch mal die Frage: Haben Sie schon mal die Un/Flexibilität Ihrer privaten Dienstleister hinterfragt??? Die schon mal meilenweit hinter der öffentlichen Verwaltung hinterherläuft ...oder, machen beide einfach nur ihren Job/jeder für sich/nach eigenen Vorschriften?! *g Gruß w.
Klaus am 29.09.2020 | 14:35
Verbindlichen Dank für die eindeutige und sachliche Aussage !
am 29.09.2020 | 14:37
Er hat es verstanden, obwohl genau das schon vorher erklärt wurde. Ein Wunder!
Klausam 30.09.2020 | 09:00
@Hä .... .... Ihre Bewertung ist mir besonders wichtig :-) ! Vielen Dank !
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