Hallo Irene,
für die Bearbeitung des Widerspruchs gibt es keine Fristen. Die Bearbeitungszeit richtet sich nach dem erforderlichen Aufwand (z.B. erneut erforderliche Begutachtung oder ähnliches) zur Überprüfungung und eventuellen Abhilfe Ihres Widerspruches. Bitte setzen Sie sich mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung und lassen sich über den Sachstand informieren.