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Solche Fälle werden umgangssprachlich als erwerbsunfãhig bezeichnet. Es gibt keinen einzigen Gesetzestext, welcher beschreibt wie sich Erwerbsunfähigkeit definiert und wer es feststellt und welche Leistungen dafür zu gewähren sind. Natürlich kann jemand, der bspw. im Pflegebett liegt, tatsächlich nichts arbeiten. Rentenrechtlich gibt es dafür aber höchstens auch nur den Status Erwerbsgemindert, so noch nicht Altersrente. Im Sozialrecht scheint der Begriff EU wohl noch verwendet zu werden, aber de Jure gibt es ihn nicht.@ schorsch: und wie kommst du darauf, dass es die Erwerbsunfähigen noch gibt? Ich kenne keinen einzigen, maximal EM Rentner "wegen Berufsunfähigkeit"!Was für eine alberne Frage... JEDER, der außerstande ist irgendeine Erwerbstätigkeit auszuüben, ist erwerbsUNFÄHIG, ob er deswegen rentenberechtigt ist oder nicht und völlig egal, ob seine eventuelle Rente "EM-Rente" oder "EU-Rente" genannt wird. "Erwerbsunfähigkeit" beschreibt das allgemeine berufliche Leistungsvermögen und ist auch außerhalb des Rentenrechts gebräuchlich. Wie kommen Sie bloß darauf, dass jeder Erwerbsunfähige automatisch Rente beziehen muss? Besuchen Sie mal ein Pflegeheim. Dort finden Sie massenhaft erwerbsunfähige Menschen mit und ohne Rentenanspruch!
Hast Du ein Diplom im "Haare spalten"?Was für eine alberne Frage... JEDER, der außerstande ist irgendeine Erwerbstätigkeit auszuüben, ist erwerbsUNFÄHIG, ob er deswegen rentenberechtigt ist oder nicht und völlig egal, ob seine eventuelle Rente "EM-Rente" oder "EU-Rente" genannt wird. "Erwerbsunfähigkeit" beschreibt das allgemeine berufliche Leistungsvermögen und ist auch außerhalb des Rentenrechts gebräuchlich. Wie kommen Sie bloß darauf, dass jeder Erwerbsunfähige automatisch Rente beziehen muss? Besuchen Sie mal ein Pflegeheim. Dort finden Sie massenhaft erwerbsunfähige Menschen mit und ohne Rentenanspruch!Solche Fälle werden umgangssprachlich als erwerbsunfãhig bezeichnet. Es gibt keinen einzigen Gesetzestext, welcher beschreibt wie sich Erwerbsunfähigkeit definiert und wer es feststellt und welche Leistungen dafür zu gewähren sind. Natürlich kann jemand, der bspw. im Pflegebett liegt, tatsächlich nichts arbeiten. Rentenrechtlich gibt es dafür aber höchstens auch nur den Status Erwerbsgemindert, so noch nicht Altersrente. Im Sozialrecht scheint der Begriff EU wohl noch verwendet zu werden, aber de Jure gibt es ihn nicht.
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