Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Bedeutung "Überbrückungszeit" im Versicherungsverlauf

von Rentenfrager15.05.2014 | 09:15
4701 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich war zwischen zwei beruflichen Tätikeiten, kurz für 1,5 Monate arbeitslos, also ALG1 gemeldet. Allerdings habe ich keine Leistungen bezogen, da ich eine Sperrzeit bekommen habe, da ich selbst gekündigt hatte. Diese Zeit ist nun im Versicherungsverlauf meines Rentenkontos als "Überbrückungszeit" aufgeführt. Welche Bedeutung hat dies bei der späteren Rentenberechnung? Wird diese Zeit also zumindest mitgerechnet, auch wenn keine Beiträge zum Rentenkonto gezahlt wurden? Danke für die Auskunft.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rentenfrager,

Überbrückungszeiten (hier Sperrzeit) fallen bei der Rentenberchnung nicht ins Gewicht, sprich, sie werden weder selbst bewertet, noch schließen sie Lücken im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung.

Sie wahren lediglich den Anschluss der auf die Sperrzeit eventuell folgenden Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit an die versicherungspflichtige Beschäftigung. Anrechnungsvoraussetzung einer Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit ist unter anderem, die Unterbrechung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung. Diese ist nur gegeben, wenn zwischen versicherungspflichtiger Beschäftigung und Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit kein voller Kalendermonat liegt.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rentenfrager,

Überbrückungszeiten (hier Sperrzeit) fallen bei der Rentenberechnung nicht ins Gewicht, sprich, sie werden weder selbst bewertet, noch schließen sie Lücken im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung.

Sie wahren lediglich den Anschluss der auf die Sperrzeit eventuell folgenden Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit an die versicherungspflichtige Beschäftigung. Anrechnungsvoraussetzung einer Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit ist unter anderem, die Unterbrechung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung. Diese ist nur gegeben, wenn zwischen versicherungspflichtiger Beschäftigung und Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit kein voller Kalendermonat liegt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Besucheram 16.05.2014 | 10:27
Kann man diese Überbrückungszeit mit freiwilligen Beiträgen nachträglich auffüllen? Wo und wie muss man das beantragen und wie hoch ist der Mindestbeitrag? Danke für die Info.
W*lfgangam 16.05.2014 | 19:16
Hallo Besucher, nein, keine Chance. Bei freiwilligen Beiträgen können Sie nur 'Lücken' bis zum 31.03. für das Vorjahr auffüllen. Und selbst wenn es möglich wäre (gesetzlich zz. nicht), würde Ihnen jeder davon abraten, wenn man auf die 'Rendite' schaut. Wenn's um fehlende Versicherungszeiten geht (der meist einzige Nutzen von freiwilligen Beiträgen), um ggf. einen früheren Rentenanspruch zu erreichen, ist das ein anderes Thema. Aber, wie gesagt, Überbrückungszeiten/Lücken können nicht in vorvorvergangenen Jahren aufgefüllt werden. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026