Guten Tag Zukunftssorge,
die Dringlichkeit Ihrer Fragen ist gut nachvollziehbar.
Die Fundstelle zu den Voraussetzungen für ein sogenanntes „Zwischenübergangsgeld“ haben Sie mit dem § 71 SGB IX zutreffend zitiert.
Der von „Siehe hier“ erwähnte Link auf das gemeinsame Rundschreiben zum Thema „Übergangsgeld“ und dort die Seiten 162 ff. enthält die Auslegungen zu dem o.a. Gesetzestext und damit die allgemeinen Antworten auf Ihre Fragen.
Auch der weitere Tipp von „Siehe hier“, sicherheitshalber den Anspruch auf Arbeitslosengeld II bzw. den Antrag dazu abzuklären, kann hier nur bestätigt werden.
Die von Ihnen gewünschten konkreten Antworten, die sich auf Ihren Einzelfall beziehen, erhalten Sie allerdings nur von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger, bei dem Ihr LTA-Antrag laut Ihrer Ausführungen bereits bearbeitet wird. Denn nur dort sind alle Details bekannt und arbeiten die Menschen, die über Ihren Anspruch auf die Leistungen konkret entscheiden.