Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenWenn an die Alo keine Pflichtbeiträge folgen sollen ist zunächst zu fragen auf welche Tätigkeiten sich das Vermittlungsgesuch bei der Agentur für Arbeit richtet?
Zur Rentenversicherung: Die weitere "Meldung bei der Agentur für Arbeit" bringt nur dann einen Anspruch auf Altersrente wenn 35 Versicherungsjahre erreicht werden; dass dies ein langer Weg wäre hat Schico schon aufgezeigt. Andere Rentenansprüche sind nicht erreichbar.
Sofern innerhalb von zwei Jahren nach dem Ende einer Ausbildung eine Beschäftigung aufgenommen wurde und sich die genannte Arbeitslosigkeit an diese Beschäftigung anschließt besteht Anspruch auf medizinische Reha-Maßnahmen (§ 11 Abs.2 Ziff.2 SGB VI).
Bei Arbeitslosigkeit (auch ohne Leistungsanspruch) besteht ein eigener Anspruch auf die "Riester"-Zulage.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.