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Experten-Antwort

Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Rente wegen voller Erwerbsminderung

von MonikaWiese2114.03.2013 | 10:28
21176 Ansichten
3 Antworten

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Am 8.3.13 erhielt ich von der Rentenversicherung meinen Rentenbescheid über Rente wegen voller Erwerbsminderung. Die Rente beginnt am 1.6.2012. Muss ich jetzt bei meinem AG kündigen, welche Ansprüche kann ich noch geltend machen wie z.B. Urlaubsansprüche? Wenn mein AG das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen aufhebt, welcher Zeitpunkt ist dabei maßgebend?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo MonikaWiese21,

zu dieser arbeitsrechtlichen Frage können wir Ihnen hier im Forum der Rentenversicherung leider keinen Rat geben. Vielleicht gibt es in Ihrem Unternehmen ja einen Betriebsrat, an den Sie sich wenden könnten?

Wichtig ist aus unserer Sicht, dass Sie es dem Rententräger mitteilen, falls Sie noch Entgelte von Ihrem Arbeitgeber erhalten sollten (z.B. Urlaubsabgeltung), da dann eine Hinzuverdienstprüfung erfolgt.

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2 Antworten

Clamorsam 14.03.2013 | 12:37
Sie selbst sollten und müssen auf gar keinen Fall kündigen ! Damit verlieren Sie alle Ansprüche an ihren AG wie z.b. auf eine Abfindung etc. Urlaubsansprüche müssten dann aber ausbezahlt werden. Und falls ihre EM- Rente nur befristet ist könnten Sie ja durchaus auch nach der Rente und falls diese nicht verlängert würde ( wer weiss dies schon heute ? ) wieder arbeiten bei ihrem AG, sofern dann das Arbeitsverhältnis eben noch besteht. Diese Option würde ich mir nicht unbedingt jetzt schon nehmen ! In vielen Arbeits - und/oder Tarifverträgen ist aber für den Fall der Zuerkennung einer EM-Rente eine entsprechende Regelung wie z.b. die automatische Auflösung des Arbeitsverhältnisses vereinbart. Meist aber nur bei einer unbefrsiteten Rente und nicht bei der nur befristeten Rente. Welche haben Sie ? Da niemand hier ihren Arbeits- Traifvertrag kennt kann man dazu auch nichts weiter sagen. Zur Not gehen Sie zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht und erkundigen sich dort nach ihren Rechten. Er kann Sie dann auch gleich gegenüber ihrem noch AG rechtlich vertreten und versuchen noch das Beste für Sie rauszuholen. Grundsätzlich ist es immer besser wenn der AG kündigt, weil man nur dann im Rahmen einer sog. Kündigungschutzklage gerichtlich Ansprüche ( wie z.b. auf eine Abfindung bei langjähriger Firmenzugehörigkeit etc. ) an den AG geltend machen kann. Bei Eigenkündiguing verlieren Sie diese Ansprüche sofort und können sie auch gerichtlich nicht mehr einfordern.. Bei einem beiderseitigem Auflösungsvertrag ist ebenfalls absolute Vorsicht geboten weil diese Vereinbarung später u.U. und falls man mal die Agentur für Arbeit benötigt dann negative Kosnequenzen auf die ALG I Zahlung haben könnte. Auch versuchen die AG meist den AN bei so einem Vertrag über den Tisch zu ziehen. So ein Vertrag sollte also niemals ohne vorher selbigen einem Anwalt vorgelegt zu haben unterzeichnet werden !! Wenn ihr AG Sie nicht kündigen will dann läuft ihr Arbeitsverhältnis eben einfach weiter. Wen störts ?? Finanzielle Abgeltung für alte Urlaubsansprüche haben Sie - wie oben schon geschrieben - aber erst bei Auflösung des Arbeitsvertrages und nicht vorher. Das ist ja vielleicht ja auch nicht ganz unwichtig zu wissen, vor allem wenn Sie nicht die Absicht haben irgendwann mal zu irhem AG zurückzukehren und von eienr andaueerdnen Erwerbsminderung ausgehen. Dann nützt es ihnen gar nichts wenn das Arbeitsverhältnis über viele Jahre noch so weiterläuft, weil Sie dann vorher ja nicht zumindest an das Geld für den alten Urlaub kommen. Der genaue Zeitpunkt der Aufllösung des Arbeitsverhältnisses würde ebenfalls sich nach ihrem Arbeits- undTarifvertrag richten. Falls nirgendwo dort etwas dazu etwas steht tritt imemr die gestezliche Kündigunsgfrsiten ein.
santanderam 14.03.2013 | 10:56
Das ist eine rein Tarifrechtliche Frage. Da wird ihnen in diesem Forum nicht geholfen.
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