Hallo MonikaWiese21,
zu dieser arbeitsrechtlichen Frage können wir Ihnen hier im Forum der Rentenversicherung leider keinen Rat geben. Vielleicht gibt es in Ihrem Unternehmen ja einen Betriebsrat, an den Sie sich wenden könnten?
Wichtig ist aus unserer Sicht, dass Sie es dem Rententräger mitteilen, falls Sie noch Entgelte von Ihrem Arbeitgeber erhalten sollten (z.B. Urlaubsabgeltung), da dann eine Hinzuverdienstprüfung erfolgt.