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Befreiung

von Bernd28.06.2007 | 09:52
1597 Ansichten
3 Antworten

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Hallo! Als selbständiger Arzt war ich gem. § 6 SGB VI von der Rentenversicherungspflicht befreit. Meine Praxis habe ich schon vor Jahren geschlossen. Derzeit beziehe ich eine Rente aus dem Versorgungswerk, ich bin bereits 66 Jahre jung. Nun möchte ich bei einem Bekannten in der Praxis mitarbeiten. Müssen hierbei Arbeitgeberbeiträge zur gesetzl. Rentenversicherung abgeführt werden oder hat meine Befreiung noch Gültigkeit? Vielen Dank für Ihre Antworten

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Es müssen Arbeitgerberbeiträge gezahlt werden.

Moderation · 2Ihre Vorsorge
AG-Beiträge gem. § 172 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI.

1 Antworten

Berndam 28.06.2007 | 10:25
Wohin müssen die Arbeitgeberbeiträge bezahlt werden, an die gesetzl. RV oder an das Versorgungswerk? Eigentlich habe ich mit einem anderen Ergebnis gerechnet. Ich übe ja weiterhin die Tätigkeit aus, für die ich Befreit wurde. Können Sie mir die Grundlage, nach der die Pflicht zur Zahlung besteht nennen?
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