Hallo Handwerker,
ich kann mich grundsätzlich den Ausführungen von "Werner67" und "von ... wenn ich da mal einhaken darf" anschließen.
Da Sie nach Ihren Angaben laufend Beiträge als Handwerker zahlen und 18 Jahr an Pflichtbeiträgen gezahlt haben, können Sie die Befreiung formlos mit einem Schreiben oder online (vergleiche Ausführungen von "Werner67") beantragen.
Sie sollten bei Ihrer Entscheidung bedenken, dass ohne die Zahlung von Pflichtbeiträgen in der Zukunft die Voraussetzungen für die Gewährung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wegfallen.
Sollten Sie sich befreien lassen, können Sie innerhalb von 5 Jahren die Versicherungspflicht als selbständig Tätiger beantragen. Diese würde allerdings so lange laufen, wie Sie eine selbständige Tätigkeit ausüben.
Falls Sie zu den Voraussetzungen für die Gewährung von Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder zur Antragspflichtversicherung weitere Informationen benötigen, empfehlen wir Ihnen eine Beratung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung. Dann kann Ihr bisheriges Versicherungsleben berücksichtigt werden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung