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Experten-Antwort

befreiung rentenversicherungspflicht widerrufen

von Mona05.08.2022 | 16:39
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich wurde damals falsch beraten, bin alleinerziehend nach dem Tod meines Mannes der Behilfeberechtig war und muss aufgrund der 1/7 Teil kann ich meine Tochter nicht beitragsfrei familienmitversichern. Mir wurde geraten mich PKV zu versichern. Leider ist mir aufgefallen, dass die PKV und die GKV Kinderkranktage icht bezahlen, was ich nicht stemmen kann. Kinder werden nun mal krank. Wie kann ich die Befreiung der Rentenversicherungspflicht widerrufen, damit ich meine Tochter wieder in die GKV bringe - natürlich mit Beitrag, aber mir so keine Sorgen machen muss? Mir wurde jetzt ( nach 5 Jahren) gesagt, dass es wohl ein Wahlrecht gibt, was einmalig ausgeübt werden kann und man könne nicht zurück. Meine Krankenkasse hat bisher immer Kinderkrank gezahlt. Es ist leider erst jetzt denen aufgefallen, dass meine Tochter schon so lange PKV ist Ich wäre über rettende Antworten sehr dankbar!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mona,

bei Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung wenden Sie sich bitte an eine Krankenkasse.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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2 Antworten

Mona am 05.08.2022 | 16:46
Zusatz: durch die Hinterbliebenenrente liegt meinte Tochter 15 Euro über den Satz und ich habe schon eine Rechnung bekommen über die Kinderkrankentage, die Gezahlt wurden aber ich zurück zahlen muss.
W°lfgangam 05.08.2022 | 18:36
Hallo Mona, Ihre beiden Beiträge sind wenig verständlich in der Sache. Da müsste ich lange fantasieren, um die sachverhaltlichen Hintergründe, nebst laufenden Leistungs- (Renten-/Pensions-/Beihilfeansprüchen und aktuelle Einkünfte neben, Ihrem rentenrechtlichen Status, kombiniert mit etwaigen Leistungen der GKV fürs Kind, negativ bei PKV - zu einer brauchbaren Antwort zu finden. Vordergründig scheint es mir um das sogenannte 'KinderKRANKENgeld' der GKV zu gehen - tja, hier ist ein RENTENforum. Konkrete Fragen dazu erkenne ich nicht wirklich aus der diffusen Gemengelage Ihrer Fragen. Fragen zur gesetzlichen Krankenkasse, da können Sie ggf. mehr erfahren: https://www.krankenkassenforum.de/ Gruß w.
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