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Befreiung von der Pflichtmitgliedschaftund div. Rentenansprüche

von Lillith21.10.2007 | 07:50
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich bin mit Bestellung zum Steuerberater Mitglied im Versorgungswerk der Steuerberater geworden und habe deshalb die Möglichkeit mich von der Rentenvers.pflicht befreien zu lassen. Ich erwäge, die Befreiung zu beantragen. Hierzu habe ich folgende Fragen: 1) Bleiben die Ansprüche auf Altersrente, die ich mir bisher erdient habe bei der Dt.RV in o.g. Fall erhalten ? 2) Ich beziehe eine teilweise Erwerbsminderungsrente. Bleibt diese im Fall der Befreiung von der Ver.pflicht unverändert erhalten? 3) Ist eine Erhöhung dieser Rente auf eine volle Erw.mindg.rente (wenn die gesundheitl. Voraussetzungen gegeben sind) noch möglich trotz Befreiung ? oder sind mit "Kündigung" bei der Dt. RV die Vorraussetzungen hierfür weggefallen ? 4) Bei Berufsunfähigkeit hätte ich Anspruch auf eine Betriebsrente von meinem ehemaligen AG. Hätte diese Betriebsrente Auswirkung auf die Höhe der Erwerbsminderungsrente der Dt.RV? 5) Ebenso würde ich bei BU eine Rente des Versorgungswerks der Steuerberater erhalten. Hätte diese Rente Auswirkung auf die Höhe der Erwerbsminderungsrente der Dt.RV? Im Voraus bereits Danke für die Beantwortung meiner Fragen. Gruß Lillith

1 Antworten

Michael1971am 22.10.2007 | 11:17
Hallo, zu 1) und 2) ja zu 4) und 5) nein zu 3) Über den Bezug Ihrer Rente wegen teilweiser EM mit enthaltener Zurechnungszeit bleiben die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen auch für einen spätern Versicherungsfall der vollen EM erhalten. Sofern also die medizinischen Voraussetzungen gegeben sind, können Sie unabhängig von einer Befreiung auch aus der gesetzlichen RV die Rente wegen voller EM in Anspruch nehmen.
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