Hallo Frank,
ausgehend von Ihrer Schilderung gehe ich nicht davon aus, dass eine Befreiung von der Versicherungspflicht im Minijob irgendeinen Nachteil für Sie darstellen könnte.
Soweit nach dem Ende Ihrer derzeitigen Erwerbsminderungsrente zu einem späteren Zeitpunkt erneut eine Erwerbsminderung eintreten sollte (neuer Leistungsfall), benötigen Sie zur Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente zwar ggf. erneut 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen in den letzten 5 Jahren vor dem Leistungsfall. Die Zeiten des Bezugs einer Erwerbsminderungsrente verlängern jedoch den 5-Jahreszeitraum, so dass es hier grundsätzlich keiner zeitgleichen Pflichtbeiträge (neben dem Bezug einer Erwerbsminderungsrente) bedarf. Im Zweifel können Sie sich aber gern nochmals individuell von einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihre zuständigen Rentenversicherungsträgers beraten lassen.