Hallo corneth,
seit 1999 gilt die "Handwerkerversicherungspflicht" auch für Gerüstbauer. Eine Befreiung ist daher erst nach der Zahlung von 216 Kalendermonaten Pflichtbeiträgen möglich.
Bitte beachten Sie, das der rechtzeitig gestellte Antrag den Beginn der Befreiung bestimmt. Stellen Sie also erst nach 300 Monaten den Antrag, werden Sie auch erst ab diesem Zeitpunkt befreit.