Hallo,
aufgrund der gesetzlichen Grundlagen sind selbständig tätige Lehrer und Erzieher rentenversicherungspflichtig, sofern Sie nicht im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen.
Eine Befreiungsmöglichkeit für diesen Personenkreis hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen.